Haushaltsantrag
vom
10/18/2011
Nr.
579/2011
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff
HH 2012/2013
Umsetzung der Krankenhaushygieneverordnung
Am 24. Dezember 2010 ist die Krankenhaushygieneverordnung Baden-Württemberg (KHHygieneVO) in Kraft getreten. Insbesondere durch die systematische Erfassung und Bewertung von Krankenhausinfektionen und Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen in einem Hygieneplan sollen die im Zusammenhang mit einer Behandlung entstehenden Infektionen verhindert werden. Die Krankenhäuser sollen im Interesse der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen eng mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammenarbeiten. Um zu verhindern, dass sich die gefürchteten Krankenhausviren weiter ausbreiten, sind schnellstens alle erforderlichen Präventivmaßnahmen zu treffen
Die Gesundheitsämter sollen nach der KHHygieneVO die Netzwerkbildung koordinieren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, im Benehmen mit dem Landesgesundheitsamt über Anträge von Kliniken zu Abweichungen von den Vorgaben der KHHygieneVO zu entscheiden.
Wir beantragen:
Beim Gesundheitsamt wird
1,0 Facharztstelle
und
0,5 Sekretariatsstelle
für die Koordination und Moderation der Projektgruppe und zukünftig des Netzwerkes Krankenhaushygiene geschaffen.
Die KHHygieneVO führt auch bei den Krankenhäusern und den Krankenhausträgern zu einem zusätzlichen Personalbedarf, da Hygienefachpersonal beschäftigt werden muss, eine Hygienekommission einzurichten ist, Hygienerichtlinien zu erlassen sind sowie umfangreiche Dokumentations- und Überwachungspflichten bestehen. Diese neuen Überwachungspflichten sind zukünftig von AK/54 wahrzunehmen.
Bei der Referatsabteilung Krankenhausbereich entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf in Höhe von
1,0 Stelle
für zusätzliche Aufgaben aus der KHHygieneVO.
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