Anfrage vom 09/25/2014
Nr. 254/2014

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Gesetz gegen Zahlungsverzug

Auf Initiative der Bundesregierung kam das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
im Geschäftsverkehr zustande, das am 29. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Damit wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Das Gesetz regelt die Verzugsfolgen in den Fällen, in denen ein Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Es verschärft die Folgen des Zahlungs- verzugs, indem es den gesetzlichen Verzugszins anhebt und dem Zahlungsgläubiger bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf eine Pauschale einräumt. Darüber hinaus schränkt es die Möglichkeit ein, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- oder Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung beliebig hinauszuschieben. Individuelle Zahlungs-, Prüfungs- oder Abnahme- fristen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurden, sachlich gerechtfertigt und für den Gläubiger nicht grob unbillig sind.


Wir fragen:

Verfährt die Stuttgarter Stadtverwaltung bei ihrem Geschäftsverkehr (z.B. Handwerker- leistungen, Dienstleistungen usw.) nach diesem Gesetz?



Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvorsitz. stv. Fraktionsvorsitz.


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