Antrag vom 10/23/2012
Nr. 353/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ganztagesschulen in Stuttgart - Zehn Punkte, als Rahmen für ein gelungenes Modell

Mit seinem Grundsatzbeschluss über GRDrs.199/2011 hat der Gemeinderat einmütig den stufenweisen Ausbau der Grundschulen zu Ganztagesschulen beschlossen. Auch die notwendigen finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2012/13 wurden bereitgestellt, und für die Folgejahre in Aussicht gestellt.
Der Weg zum Ziel soll sowohl über die Zwischenform "Schülerhäuser" erfolgen, als auch direkt durch Realisierung der beim Land schrittweise zu beantragenden Ganztagesschulen. Über diesen direkten Weg sind zum Schuljahresbeginn 2012/13 drei weitere Schulen mit Eingangsklassen in die Umsetzung gestartet. Weitere werden folgen.

Bei der Umsetzung des Ganztagesangebotes spielt der institutionelle und der pädagogische Rahmen für die Gestaltung eine entscheidende Rolle. Ein solcher Rahmenplan für die Ganztagesgrundschulen ist von der Verwaltung für Herbst 2012 zur Diskussion und Entscheidung angekündigt. Zurzeit liegt er jedoch noch nicht vor.

Im Hinblick auf die komplizierte und teilweise auch interessengeleitete Diskussion wollen wir unsere Eckpunkte bzw. Erwartungen an einen Rahmenplan nennen.

Dazu beantragen wir:
  1. Die Verwaltung belegt schlüssig, wie im Interesse der Kinder eine größtmögliche Verflechtung von Unterricht und Zusatzangeboten im Sinne einer Rhythmisierung erreicht werden kann. Denn nur so kann das Ziel einer wirklichen Bildungsförderung erreicht werden.
  2. Unterrichtsgestaltung ist Ländersache, Betreuung eine kommunale Aufgabe. Beides jedoch erfolgt in Ganztagesschulen im Rahmen des Schulgesetzes von Baden Württemberg. Der Paragraph 38 gibt die Anforderungen für die an den Schulen tätigen pädagogischen Kräfte vor. Dazu gehören politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität. Auch die letzte Verantwortung der Schulleitung für die Pädagogik an der Schule ist zu beachten. Mit dem Land ist dazu eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, ähnlich wie dies auch in anderen Bundesländern (z.B. Bayern) erfolgt.
  3. Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen der gesetzlichen und mit dem Land zu vereinbarenden Rahmenbedingungen ein Konzept für die Betreuung an den Ganztagesschulen, das neben dem Jugendamt als Träger der Betreuung, auch Freie Träger einbezieht (z.B. Jugendhausgesellschaft, Vereine, Musikschule usw. – siehe hierzu auch nachfolgende Ziffern).
  4. Obwohl an den Ganztagesschulen das Schulgesetz gilt und nicht das Kinder- und Jugendhilferecht, halten wir es für geboten, das Jugendamt - als das Amt mit ausgeprägter pädagogischer Erfahrung und Kompetenz - sowohl in die konzeptionelle als auch operative Arbeit bezüglich der Betreuung personell und organisatorisch einzubinden.
  5. Die räumliche Situation der einzelnen Schulen ist bezüglich der Gebäude und der Außenflächen völlig unterschiedlich. Für den Ganztagesbetrieb sind Standards einzuhalten, die keinesfalls unter den Anforderungen der seitherigen Hortangebote liegen dürfen (Rückzugs- und Ruheräume, Werkräume, sportliche Angebote, Ausstattungen usw.). Die Entwicklungen zu individuellem Lernen sind ernst zu nehmen. Entsprechend sind die Maßstäbe zu definieren.
  6. Eine Ferienbetreuung über die Regelung von 23 Schließtagen hinaus muss verlässlich und dauerhaft gesichert sein. Dabei ist der Stadtteilbezug zu gewährleisten (örtliche Vereinsangebote einbinden, Jugendfarmen, Waldheimangebote etc.).
  7. Die Ganztagesschule muss sportliche und kulturelle Angebote in ihr Angebot einbinden. Die Qualität ist vertraglich zu sichern. Der Umfang darf nicht allein den jeweiligen Schulleitungen und Betreuungseinrichtungen überlassen werden. Wir halten es für notwendig, einen "Angebotskorridor " festzuschreiben, innerhalb dessen die Angebote liegen müssen.
  8. Zu einem Ganztagesbetrieb gehört ein Mittagessensangebot mit Qualität, d.h. ein ansprechender Speiseraum, pädagogische Begleitung, zeitlich festgelegter Rahmen usw. Die Teilnahme von Schülern am Mittagstisch, die nicht am Ganztagesangebot (teilgebundene Schulen) beteiligt sind, ist zu klären. Letztere Möglichkeit kann für teilzeitbeschäftigte Elternteile eine entscheidende Hilfe sein. Zudem sind Standards der Essensversorgung festzulegen. Das gilt auch für den Preis (Kann es sein, dass ein Erwachsener in der Kantine (z.B. der Stadt) weniger bezahlt, als ein Kind in der Schule?).
  9. Jede Schule lebt in ihrem eigenen (Stadtteil-)Umfeld. Deshalb ist die Einbindung und Vernetzung zu sichern und darzustellen. Insellösungen sind zu vermeiden.
  10. Aufgabe der Stadt ist es, auch für eine regionale Planung zu sorgen, damit die Entwicklung zur Ganztagesschule überall in Stuttgart vorankommt und für Kinder und Eltern in gleicher Weise nutzbar ist. Die Verwaltung stellt deshalb dar, wo der Bedarf vorrangig gedeckt werden muss. Dazu gehört auch die Darstellung der baulichen Bedarfe sowohl für Schülerhäuser als auch für Ganztagesschulen. Wir erwarten auch eine Präzisierung der zeitlichen Abläufe.

Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende



Marita Gröger Manfred Kanzleiter


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