Haushaltsantrag vom 10/18/2019
Nr. 792/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Schulverwaltungsamt stärken – Stellenschaffung für Sanierung, Digitalisierung, Immobilienverwaltung u.a.

Wir beantragen die folgenden Stellenschaffungen:

Begründung:

Ad 1.
Eine Ablehnung der Schaffung dieser Stelle hat zur Folge, dass Stellen nicht zeitnah wiederbesetzt werden können. Unbesetzte Stellen wirken sich negativ auf die Aufgabenerledigung und auf die Leistungsfähigkeit der anderen Sachgebiete im Amt aus. Das Sachgebiet Personal und Organisation hat hier eine Schlüsselfunktion im Amt. Die derzeitige Arbeitssituation führt dazu, dass Höchstarbeitszeitgrenzen und Pausenzeiten nicht eingehalten werden können und bereits Überstunden im hohen dreistelligen Bereich entstanden sind.

Ad 2 und 3)
Arbeitsvermehrung wegen Investitionsprogramm Schulsanierung und z.T. Digitalisierung.

Ad 3, 4 und 5)

Ohne Schaffung der genannten Stellen kann das vom Gemeinderat beschlossene und bereits im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 mit finanziellen Mitteln versehene Inves









titionsprogramm zur Digitalisierung der Stuttgarter Schulen mit allen negativen Auswirkungen für die Schulen sowie die Landeshauptstadt Stuttgart nicht im erforderlichen Umfang vorangebracht werden. Da die Bildungspläne des Landes Medienbildung in Schulen als Bestandteil aller Schulfächer vorsehen, kann folglich nicht an allen Stuttgarter Schulen bildungsplangemäßer Unterricht stattfinden

Ad 6)
Ohne Schaffung der genannten Stelle ist der sichere Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung der Schulgebäude und Schulsportanlagen nicht gewährleistet. Dies bedeutet, dass Gefährdungen für Schüler/-innen und Lehrer/-innen, Schäden am Gebäude sowie längerer Ausfall oder Sperrungen von Liegenschaften oder Fachräumen, u.a. auch Lehrschwimmbecken, mangels personeller Ressourcen künftig nicht mehr ausgeschlossen werden können.

Ad 7)
Alleine im Zeitraum vom 1.6.18 bis 31 .12.18 wurden ca. 2.700 Kleinaufträge bearbeitet. Auf ein Jahr hochgerechnet ergeben sich damit rund 4.600 Kleinaufträge. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Kleinauftrag beträgt 30 Minuten. Im Jahr kommt man damit auf ca. 2.300 Stunden für die Auftragsbearbeitung. Ausgehend von 1.571 Jahresarbeitsstunden für Beschäftigte ergibt sich ein notwendiger Stellenanteil' von rd. 1,5 Stellen.

Es ist absehbar, dass die Anzahl der Kleinaufträge noch deutlich weiter ansteigt. Zum einen gibt es einen Gebäudezuwachs durch Neu- und Erweiterungsbauten, zum anderen steigt aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des Schulbauinvestitionsprogrammes die Notwendigkeit, mit Kleinmaßnahmen den Schulbetrieb weiter aufrecht zu erhalten.

Wegen der starken Zunahme des Arbeitsumfanges bei der Rechnungsbearbeitung der Kleinaufträge ist eine Stellenschaffung unumgänglich. Nur so sind die ordnungsgemäße Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie eine rasche Überweisung an Dienstleister und Lieferanten sichergestellt.

Ohne Schaffung der genannten Stellen können Kleinaufträge künftig mangels Kapazitäten zur Rechnungsbearbeitung nicht mehr in bisherigem Umfang durchgeführt werden. Die Instandhaltung der Schulgebäude — gerade im Hinblick auf besonders dringliche zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit von Räumen erforderliche Maßnahmen — kann nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden.

Ad 8)
Die Fallzahlen für die Schaffung von 3,0 Stellen für das
bauliche Gebäudemanagement wurden mittels rechnerischen Nachweises und unter Verwendung realer Zahlen hinreichend belegt. Es ist daraus ersichtlich, dass ein deutlich gestiegenes Arbeitsvolumen mit einem seit 2010 unveränderten Personalbestand abgearbeitet werden muss. So wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Schulgebäude neu gebaut oder erweitert, ohne dass für die Betreuung dieser Gebäude im Bauunterhalt ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen geschaffen wurden.

Aufgrund des Sanierungsstaus der Stuttgarter Schulen (Streckung des Schulsanierungsprogramms bis 2026) und zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn der Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms müssen zur Sicherung des Schulbetriebs verstärkt Kleinmaßnahmen vom Schulverwaltungsamt beauftragt werden.

Ohne Schaffung von personellen Ressourcen ist künftig eine Betreuung und Unterhaltung aller Schulgebäude, insbesondere der in den vergangenen Jahren neu gebauten Gebäuden nicht sichergestellt. Kleinmaßnahmen können nicht ausreichend umgesetzt werden.

Ad 9)
Ohne die Schaffung der gesamten Stelle zur
Pflege der „Wissensdatenbank Gebäudemanagement für Schul- und Sportanlagen“ sind sowohl zwingend erforderliche sicherheitstechnische Aufgaben als auch Teilelemente des Projektes Digital MoveS nicht umsetzbar. Der zwingend notwendige Transfer von fachlichen und organisatorischen Informationen zwischen 40-3 und den 250 Schulhausmeister/-innen, u. a. zu sicherheitsrelevanten Problemstellungen, Unterweisungsinhalten, Zuständigkeiten (z. B. zu den Themen Verkehrssicherheit, Brandschutz, Verhalten bei Gewaltvorfällen, Umsetzung der Trinkwasserverordnung) kann nicht ausreichend sichergestellt werden. Dies würde bedeuten, dass die Schulhausmeister/innen zwar mit der notwendigen Technik (Laptops) ausgestattet wären, eine geordnete und dauerhafte Sicherstellung der notwendigen und stets aktuellen Informationen aus der Innenverwaltung jedoch nicht gewährleistet wäre.

Ad10
Das Schulverwaltungsamt hat Aufgaben zur
Verwaltung der Immobilien und bearbeitet das umfassende und komplexe Thema derzeit mit 1,5 Stellen. Der aktuelle Geschäftsbericht der CAFM-AG belegt, dass in den Feldern

















„Gebäudeplanbestand" und „Architektur: Aufbau der Gebäude" nahezu 100% sowie bei „Flächendaten nach DIN 277" beinahe 80% erreicht worden sind. Da in Folge dessen hierfür rund eine Stelle mit der Pflege der umfangreichen Stammdaten gebunden ist, sind eine Weiterentwicklung des Systems und die Zielerreichung in anderen Feldern nicht mehr möglich. Eine Erhöhung des Personalbestands um 1 Stellen ist zwingend erforderlich, um die Pflege der Stammdaten und die Weiterentwicklung des Systems zu gewährleisten. Auch in der o.g. Vorlage zu Digital MoveS wird in der Anlage 2, Seite 17, Nr. 1, CAFM als wichtiger grundlegender Bestandteil der Umsetzung aufgeführt. Eine Ablehnung der Stellenschaffung steht meines Erachtens im Widerspruch zu dieser Strategie und verzögert einen zügigen Ausbau dieser Anwendung weiter.
Ad 11)
Datenschutzangelegenheiten konnten beim Schulverwaltungsamt bisher nur in sehr geringem Umfang bearbeitet werden, da hierfür in der Vergangenheit keine eigenen Stellenanteile zur Verfügung stehen. Aufgrund der besonderen Konstellation bzgl. Trennung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten unterschiedlicher Zuständigkeiten von Land und Schulträger, gestaltet sich die datenschutzrechtliche Bearbeitung äußerst komplex. Die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO sowie weiterer neuer gesetzlichen Vorschriften einer teilweise geteilten Dienst- und Fachaufsicht beim städtischen Personal sowie einer Vielzahl an Akteuren im schulischen Betrieb sind die Fallkonstellationen im Bereich Datenschutz äußerst vielfältig. Dies hat eine Arbeitsvermehrung zur Folge, die nicht mehr ohne zusätzliche Personalkapazitäten bewältigt werden kann, ohne Schaffung der beantragten Stelle kann aufgrund der schwierigen komplexen Situation eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der DSGVO im Schulbereich nicht sichergestellt werden. Gerade bei sensiblen Daten ist dies äußerst bedenklich.

Ad12)
Wenn diese Stelle abgelehnt wird kann das Fortbildungsprogramm im derzeitigen Umfang nicht weiter angeboten werden. Die Möglichkeit der Gewinnung von Fachkräften für die Schulkindbetreuung mittels Nachqualifizierung entfällt somit zukünftig. Die ohnehin angespannte
Bewerberlage im Bereich der pädagogischen Kräfte wird sich hierdurch weiter verschärfen.

Ad 13, 14,15)
Ohne diese Stellen können die zwischen Verwaltung und GPR in der DV geforderten Mitarbeiterjahresgespräche nicht durchgeführt werden. Abgesehen davon, dass diese Negierung der Mitarbeiterjahresgespräche eine Benachteiligung und Diskriminierung ganzer Berufsgruppen ist, zeigen sich mittlerweile gravierende nachteilige Auswirkungen. So gab es Mitteilungen aus dem Bereich der Schulsekretariats-Mitarbeiterinnen, die aus der besonderen Vorortsituation im Zusammenspiel zwischen städtischem Personal und den Landesbediensteten (vor allem den Schulleitern), dringend um ein MJG bitten. Nach dem jetzigen Stand muss das Schulverwaltungsamt die Gesprächsanfragen der Hausmeister, Pflege-, Schulsekretariats- und Betreuungskräfte mangels fehlender Ressourcen weiterhin ablehnen.

Ad 16)
Da der Masterplan abzuwarten ist, muss davon ausgegangen werden, dass die KW-Vermerke so lange verlängert werden, bis der Masterplan erstellt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Masterplan aufgrund Personalengpässen im SG „Schulentwicklungsplanung" nicht bis 31.12.2019 erstellt werden kann. Eine Verlängerung der KW-Vermerke über diesen Zeitraum hinaus ist deshalb notwendig.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)


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