Antrag vom 12/18/2020
Nr. 535/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Sicherheit für Fahrgast und Fahrer*innen sicherstellen – Infektionsschutz in Taxen

Aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen gilt in ganz Deutschland seit Mittwoch, dem 16. Dezember, ein harter Lockdown mit zahlreichen Einschränkungen. Hiervon sind auch Branchen betroffen, für die keine Betriebseinschränkungen gelten, so auch die Stuttgarter Taxi-Unternehmen. Geschäftsleute fehlen als Kunden, genauso Tourist*innen. Und durch den Ausfall von Veranstaltungen und privaten Feiern fahren auch deutlich weniger Stuttgarter*innen mit dem Taxi. Umso wichtiger ist es, gerade auch in Hinblick auf die Branche, dass sich die Nutzer*innen sicher fühlen können in den Taxen. Denn besonders vulnerable Gruppen wie ältere Mitbürger*innen, Menschen mit Behinderung oder Personen auf dem Weg in die oder aus den Kliniken benötigen weiterhin diese wichtige Dienstleistung.
In Baden-Württemberg besteht nach §3 Abs. 1 Nr. 1 Corona-VO die Pflicht zum Tragen von nicht-medizinischen Alltagsmasken auch im Taxen- und Mietwagenverkehr. Das gilt für Fahrer*innen wie für Fahrgäste gleichermaßen, dient dem Schutz von Fahrgästen wie Fahrer*innen und erhöht nicht nur die Akzeptanz der Fahrgäste, sondern vermittelt zugleich Verantwortungsbewusstsein und fahrgastorientiertes Krisenmanagement. Das Taxi ist und bleibt sicher, auch in Zeiten von Corona.
Die meisten der Stuttgarter Taxifahrer*innen verhalten sich hier vernünftig und verantwortungsbewusst. Doch haben wir von Nutzer*innen auch erfahren müssen, dass es einzelne Fahrer*innen gibt, die die Regelungen nicht oder nur unwillig umsetzen. Ein besonderes Problem ist hierbei, dass offenbar teilweise, auch bei der Stuttgarter Taxizentrale, die Einstellung vorherrscht, dass Taxifahrer*innen erst die Maske aufsetzen müssen, wenn ein Fahrgast einsteigt. Da sich die Aerosole aber gerade in geschlossenen Räumen stark verbreiten und aufgrund von niedrigen Temperaturen auch nicht dauerhaft gelüftet werden kann, bedeutet das in der Praxis, dass sich die Aerosole bereits ungehindert im Taxi ausbreiten können, bevor der Fahrgast einsteigt. Auch Trennvorrichtungen können dies nicht verhindern. Daher empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen auch im Falle einer verbauten Trennvorrichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.


Im Sinne der Fahrgäste wie auch des Taxigewerbes beantragen wir daher,

1. dass die Stadt Stuttgart die Verpflichtung zum dauerhaften, korrekten Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Taxen, auch in den Zeiträumen, in denen sich kein Fahrgast im Taxi befindet, nochmals deutlich kommuniziert;
2. dass im Sinne des Infektionsschutzes in Stuttgart diese Verpflichtung auch gilt, wenn eine bauliche Abschirmung des Fahrgastraumes vorhanden ist;
3. dass weiterhin ein größtmöglicher Abstand zwischen Fahrer*innen und Fahrgästen und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, wie die regelmäßige desinfizierende Reinigung des Fahrgastinnenraums sowie der Türaußengriffe, und regelmäßiges Lüften verpflichtend sind.

Um eine Umsetzung zu gewährleisten, sind ggf. auch vermehrt Kontrollen anzusetzen.


Petra Rühle Andreas Winter


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