Antrag vom 09/22/2014
Nr. 247/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Killesberg: Fahrradverbindung schaffen!

Auch laut neuer Grünflächensatzung §4, Abs.1 soll der Höhenpark Killesberg weiterhin dem Fußgängerverkehr vorbehalten bleiben. Die Benutzung von Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Sport- oder Spielgeräten ist lediglich Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder auf besonders freigegebenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Wir respektieren, dass der Höhenpark aufgrund seiner herausragenden Eigenschaft als einzige gärtnerische Schmuckanlage neben der Wilhelma einen besonderen Schutz genießen muss und es in dieser Hinsicht besonderer Regelungen bedarf.
Allerdings hat es auf dem Killesberg einige Veränderungen gegeben: Die Messe ist auf die Fildern gezogen, sie wurde durch ein Wohngebiet ersetzt, der Park wurde erweitert.
Und das Fahrradfahren hat in den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert beim Mobilitätsverhalten eingenommen, dies gilt besonders für die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel, z. B. aus der Innenstadt zum Freibad Killesberg oder aus Feuerbach in die Innenstadt. Wir wagen daher, wie zuletzt 2002, einen erneuten Vorstoß, dass der Park auf einer klar gekennzeichneten Route am Rande mit dem Fahrrad durchquert werden kann.
Hier können wir uns einen Radstreifen vom Eingang Maybach-/Stresemannstraße entlang der Gebäude des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum Eingang Feuerbach vorstellen, da es dort kaum Fußgängerverkehr gibt. Für eine Verbindung von der Grünen Fuge/U-Bahn Haltestelle Killesberg zum Feuerbacher Eingang bieten sich mehrere Varianten an, die planerisch untersucht werden müssen.



Wir beantragen:

1. Die Verwaltung stellt dar, welche beiden Fahrradverbindungsstrecken durch den Höhenpark Killesberg als geeignet angesehen werden, so dass der Park auf Radstreifen zwischen dem Eingang Feuerbach zum Eingang Maybach-/Stresemannstraße und ebenso zum U-Bahnhalt Killesberg durchquert werden kann.

2. Die Alternativen zur Schaffung von Fahrradverbindungen durch den Höhenpark werden in den angrenzenden Bezirksbeiräten und im Ausschuss für Umwelt und Technik auf die Tagesordnung gesetzt.

3. Neufassung des § 4, (1) der Grünflächensatzung: „Der Höhenpark Killesberg ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Die Benutzung von Fahrrädern ist ausschließlich auf dem gekennzeichneten Fahrradstreifen geduldet. Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Sport- oder Spielgeräten sind lediglich Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder auf besonders freigegebenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt.“



Silvia Fischer Peter Pätzold


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