1. Die Verwaltung stellt dar, welche beiden Fahrradverbindungsstrecken durch den Höhenpark Killesberg als geeignet angesehen werden, so dass der Park auf Radstreifen zwischen dem Eingang Feuerbach zum Eingang Maybach-/Stresemannstraße und ebenso zum U-Bahnhalt Killesberg durchquert werden kann.
2. Die Alternativen zur Schaffung von Fahrradverbindungen durch den Höhenpark werden in den angrenzenden Bezirksbeiräten und im Ausschuss für Umwelt und Technik auf die Tagesordnung gesetzt.
3. Neufassung des § 4, (1) der Grünflächensatzung: „Der Höhenpark Killesberg ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Die Benutzung von Fahrrädern ist ausschließlich auf dem gekennzeichneten Fahrradstreifen geduldet. Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Sport- oder Spielgeräten sind lediglich Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder auf besonders freigegebenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt.“
Silvia Fischer Peter Pätzold