Eine Stelle A 13 g.D. für die Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (Behindertenbeauftragte) der LHS Stuttgart.
Begründung:
Zum 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Landesbehindertenstellungsgesetz, L-BGG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz orientiert sich durchgängig am Prinzip Inklusion. Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg werden zur Verwirklichung der Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK sowie zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in kommunaler Entscheidungsprozesse in § 15 Absatz 1 Satz 1 des L-BGG zur Bestellung kommunaler Behindertenbeauftragter gesetzlich verpflichtet.
Die Auswirkungen bei Ablehnung der Stellenbeschaffung wäre, dass die gesetzlichen Aufgaben, die sich aus dem L-BGG, der UN-BRK und dem Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK ergeben, könnten nicht wahrgenommen werden.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Christoph Ozasek Guntrun Müller-Enßlin Laura Halding-Hoppenheit
Gangolf Stocker Christian Walter Stefan Urbat