Haushaltsantrag
vom
10/24/2019
Nr.
1131/2019
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Haushalt 2020/2021: Verbesserung im KITA-Bereich
Wir beantragen:
1. Der Ausbau des Weiterbildungsangebotes für Erzieher*innen und Übungsleiter*innen zur Qualitätsverbesserung in der
frühkindlichen Bewegungserziehung
laut roter Liste (497/2019).
2. Den Ausbau des Programms
kitafit
auf verschiedenen Ebenen laut roter Liste (498/2019).
3. Die Weiterführung des
Tarif+
für Erzieher*innen wird ohne Abschmelzung für die Jahre nach 2020/21 weitergeführt (vgl. 342/2019).
4. Die Verwaltung prüft und beziffert folgendes Modell der
Förderung der freien KITA-Träger
:
Die Regelförderung der Personalkosten bleibt unverändert.
Der
Förderung der Sonstigen Ausgaben
wird ab 2020 dauerhaft laut Punkt 4.2 der GRDrs 398/2019 gestaltet (
Kosten pro Jahr: 1,397 Mio €).
Die KITAs in freier Trägerschaft erhalten zudem auf Antrag ab 2021
einen an Bedingungen geknüpften höheren Zuschuss von zusätzlichen 2,5%
zu ihren
Fachpersonalkosten
, wenn sie sich dazu verpflichten, folgende Kriterien einzuhalten:
-
Uneingeschränkte Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) in allen KITAs
-
Teilnahme am zentralen Platzmanagement der Stadt (Ausnahme: Betriebskitas)
-
Senkung des maximal zulässigen Satzes der erhobenen Elternbeiträge um 10 Prozentpunkte (z.Zt. dürfen Träger maximal 150% der städtischen Gebühren erheben – dieser Satz wird damit auf 140% gesenkt)
Erwartete Kosten pro Jahr: Weniger als 3,6 Millionen €.
Begründung:
Zu 1. und 2.: Studien – auch auf Stuttgart bezogene – heben immer wieder den Bedarf frühkindlicher Bewegungsförderung bzw. bestehende Defizite in diesem Bereich hervor. Der Ausbau der sehr erfolgreichen bestehenden Maßnahmen ist daher angezeigt.
Zu 3.: Da der Erzieher*innen-Mangel auch für die Zeit ab 2022 absehbar ist, sollte der Zuschuss zur Steigerung der Attraktivität des Berufbilds in Stuttgart bereits jetzt dauerhaft im Haushalt verankert werden (ohne geplante mittelfristige Abschmelzung).
Zu 4.: In der Drucksache 398/2019 konstatiert die Verwaltung:
„Um die Vergleichbarkeit mit dem Aufwand des städtischen Trägers herzustellen und die Förderung langfristig zu sichern, könnten die Fachpersonalkosten bis zu 100 % der tatsächlichen Kosten gefördert werden. Diese Maßnahme hätte neben der Sicherung der Bestandseinrichtungen freier Träger auch den Effekt, dass es für neue Träger attraktiv wird Kindertagesstätten in Stuttgart zu betreiben. Dies wäre zielführend zur Deckung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung.
Die Förderverbesserung würde zudem das Ziel erreichen, die Qualität durch Fachpersonal zu sichern. Kein Träger könnte unter Hinweis auf zu erwirtschaftende Eigenanteile Personalkosten sparen. Die Eigenanteile, die von den freien Träger erwartet werden können, werden in den Pauschalen des Bausteins „Förderung der sonstigen Ausgaben“ erbracht. In diesem Bereich können die Träger ihre unterschiedlichen Stärken einbringen. Insbesondere Managementleistungen, Synergieeffekte mit anderen Geschäftsfeldern und Ehrenamtlichkeit.“
Da eine stärkere Anhebung der KITA-Förderung (Personalkosten auf 100%; Erhöhung des Sachkostenzuschusses) zwar notwendig und geboten erscheint, aber auch die Finanzkraft der Stadt berücksichtigt werden muss, sollten weitere Schritte erst im nächsten Doppelhaushalt folgen.
Die Verbesserungen sollen sowohl den
Trägern
(Reduzierung des Eigenanteils) als auch den
Eltern
durch eine weitere Eingrenzung des maximalen Elternbeitragssatzes zugutekommen.
Christian Walter Deborah Köngeter
Ina Schumann Thorsten Puttenat
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