Haushaltsantrag
vom
10/19/2017
Nr.
444/2017
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 45
Novellierung des Gesetzes zum öffentlichen Gesundheitsdienst
Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und anderer Gesetze (LGG-BW und Präventionsgesetz) wurden Bereiche der Gesundheitsförderung, der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheits-Berichterstattung gestärkt. So wurde z.B. die Kommunale Gesundheitskonferenz gesetzlich verankert.
Als Kompensation für diese neuen sinnvollen Aufgaben entfallen im Gesundheitsamt die Untersuchungen für Beamtenanwärter*innen der Kommunen und des Landes. Die Einsparung dieser Personalressourcen fallen allerdings geringer aus, als die früheren Einnahmen aus den Untersuchungen der Beamtenanwärter*innen. Es entfallen rund 89.000 Euro Gebühreneinnahmen, während rund 65.200 Euro Personalaufwand eingespart wird.
Dem Gesundheitsamt fehlen künftig Finanzmittel für Fortbildung, Mittel für Projekte, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Evaluation in Höhe von 25.000 Euro. (GRDrs 443/2016)
Wir beantragen,
im Budget des Gesundheitsamtes einzustellen:
2018
25.000 EUR
2019
25.000 EUR
Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter
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