Haushaltsantrag vom 10/19/2017
Nr. 444/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 45
Novellierung des Gesetzes zum öffentlichen Gesundheitsdienst

Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und anderer Gesetze (LGG-BW und Präventionsgesetz) wurden Bereiche der Gesundheitsförderung, der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheits-Berichterstattung gestärkt. So wurde z.B. die Kommunale Gesundheitskonferenz gesetzlich verankert.
Als Kompensation für diese neuen sinnvollen Aufgaben entfallen im Gesundheitsamt die Untersuchungen für Beamtenanwärter*innen der Kommunen und des Landes. Die Einsparung dieser Personalressourcen fallen allerdings geringer aus, als die früheren Einnahmen aus den Untersuchungen der Beamtenanwärter*innen. Es entfallen rund 89.000 Euro Gebühreneinnahmen, während rund 65.200 Euro Personalaufwand eingespart wird.
Dem Gesundheitsamt fehlen künftig Finanzmittel für Fortbildung, Mittel für Projekte, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Evaluation in Höhe von 25.000 Euro. (GRDrs 443/2016)


Wir beantragen,

im Budget des Gesundheitsamtes einzustellen:

2018 25.000 EUR
2019 25.000 EUR


Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter


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