Antrag vom 06/22/2012
Nr. 207/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

E-Mobilität – Busspuren für Elektrofahrzeugflotten benutzbar machen

Im Antrag 246/2011 sowie in weiteren Folgeanträgen zur Mobilität von morgen, insbesondere zur Förderung der Elektromobilität, hat die CDU-Fraktion weit reichende Maßnahmen gefordert. In ihrem Antrag 92/2012 geht sie explizit auf die Schaffung von Anreizen zur Nutzung von E-Autos ein, indem sie für Elektrofahrzeugflotten wie etwa E-car2go eine befristete Freigabe der Busspuren in Stuttgart fordert.

Derlei Anreize erscheinen umso wichtiger, wenn man einen Beitrag dazu leisten will, die bisher wenigen Elektroautos von derzeit kaum 5.000 deutschlandweit auf eine Million im Jahr 2020 zu steigern (wohl wissend, dass ein wesentlicher Grund für die geringe Anzahl vor allem in der Beschaffenheit der Batterien – Gewicht, Preis, Reichweite u.ä.m. – zu suchen ist).

Die Verwaltung hat am 27. März dieses Jahres in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik den Antrag abschlägig beschieden mit der Begründung, dass dieses Ansinnen von der Verwaltungsvorschrift des Bundes zur StVO nicht abgedeckt ist.

Zwischenzeitlich sind die Entwicklungen in diesem Bereich weiter vorangeschritten. Dies betrifft Vorstöße auf Bundesebene, Busspuren zur Förderung der Elektromobilität benutzbar zu machen. Gerade in den Schaufenstern Elektromobilität, wie Stuttgart eines ist, ist die Freigabe von Busspuren für Elektroautos möglich, ohne dass dafür ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden müsste. Diese Besonderheit gilt für Stuttgart, auch wenn ansonsten – also außerhalb der Schaufenster – noch ein Dissens zwischen der Bundesregierung und den Ländern hinsichtlich der notwendigen Regeländerung (StVO) zur Nutzung von Busspuren durch Elektrofahrzeuge besteht.


Vor dem Hintergrund dieser neueren Entwicklung beantragen wir:

1.) a) Die Stadt Stuttgart strebt eine zeitnahe Nutzung der Busspuren durch E-Fahrzeug-Flotten im Rahmen der durch das Projekt Schaufenster Elektromobilität sich ergebenden Möglichkeiten an;
b) Die Stadtverwaltung eruiert, ob es weltweit Städte gibt, die Elektrofahrzeugen – die nicht einer Flotte angehören – eine Bevorrechtigung im Straßenverkehr einräumen – wie etwa in Form der Busspurnutzung –, und wenn ja, ob sich diese Handhabung bewährt hat.

2.) Die Verwaltung bzw. das Amt für öffentliche Ordnung berichtet zeitnah in den Ausschüssen, wie die Öffnung der Busspuren vonstatten geht – welche etwaigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anpassungen für die Busspurbenutzung Voraussetzung sind;

3.) Den Ausschussmitgliedern wird dargestellt, wie die Versuchsphase der Busspurbenutzung durch E-Autos in Stuttgart begleitet wird – es soll eine ständige Evaluierung stattfinden, mit der Intention, den Versuch so auszulegen und ggfls. den Verkehrsbedingungen so anzupassen, dass eine nachhaltige Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt – die den Erhalt des Etiketts E-Mobilitätsstadt anstrebt – gegeben ist.




Alexander Kotz Philipp Hill Joachim Rudolf
Fraktionsvorsitzender


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