Haushaltsantrag vom 10/20/2015
Nr. 423/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2016/17 - Finanzplanung bis 2020
- Kulturelle Vielfalt sichern -

1.) Strukturelle Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen (GRDrs 802/2014) (Neufassung vom 23.06.2015) / Platz 1 der Kulturverwaltung

Tabelle 1
Letzter Schritt der Zuschusserhöhungen bei den personalintensiven Kultureinrichtungen über zwei Haushaltsberatungen auf 15 Prozent bei den Schauspielbühnen Stuttgart und 12,5 Prozent bei den übrigen in dieser Vorlage aufgeführten Einrichtungen gegenüber 2013:

Schauspielbühnen in Stuttgart / 2014/2015: + 0,- + 396.645 Euro p.a.
Theaterhaus Stuttgart / 2014/2015: + 70.000,- + 88.875 Euro p.a.
Junges Ensemble Stuttgart / 2014/2015: + 190.000,- + 0 Euro
tri-bühne / 2014/2015: + 50.000,- + 45.625 Euro p.a.
Die Rampe / 2014/2015: + 70.000,- + 0 Euro
Theater der Altstadt im Westen / 2014/2015: + 40.000,- + 19.850 Euro p.a.
Tanzensemble „Gauthier Dance“ / 2014/2015: + 0,- + 37.500 Euro p.a.
Forum der Kulturen / 2014/2015: + 30.000,- + 450 Euro p.a.
Stuttgarter Kammerorchester / 2014/2015: + 40.000,- + 56.069 Euro p.a.
Internationale Bachakademie / 2014/2015: + 65.000,- + 350 Euro p.a.
Internationale Bachakademie (Musikfest) / 2014/2015: + 0,- + 20.250 Euro p.a.
Musik der Jahrhunderte / 2014/2015: + 30.000,- + 2.000 Euro p.a.
Musik der Jahrhunderte (Festival Eclat) / 2014/2015: + 0,- + 18.000 Euro p.a.
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Von dem benötigten zusätzlichen Betrag von 685.614 Euro p.a. sind 438.000 Euro p.a. bereits im Verwaltungsvorschlag (Grüne Liste) enthalten. Um die Finanzierungslücke zu schließen, sind weitere 247.614 Euro p.a. nötig, die wir hiermit beantragen.


2.) Schwerpunktförderung „Chöre“

2.1. Laienmusik - Verdoppelung Chorleiterförderung: + 60.000,- p.a.
- Höherer Zuschuss für Jugendmitglieder: + 30.000,- p.a.

2.2. Kinder- und Jugendchöre
Wir beantragen eine Erhöhung der institutionellen Förderung für
- Stuttgarter Hymnus-Chorknaben + 30.000,- p.a.
- Mädchenkantorei Domkirche St. Eberhard + 10.000,- p.a.
- Belcanto + 6.000,- p.a.


3. Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung

3.1. Kulturprojekte in Musik-Clubs
Veranstalter von Kulturprogrammen, wie Lesungen, Kunst-Performances, Live-Musik und Ausstellungen, die in Musik-Clubs stattfinden, können beim „Popbüro Region Stuttgart“ einen Förderantrag stellen, über den dann eine unabhängige Jury entscheidet.
Für diese neue Förderung, deren Antrag vom Verein „Club Kollektiv Stuttgart e.V.“ eingereicht worden ist, beantragen wir einen jährlichen Zuschuss in Höhe von:
30.000,- p.a.

3.2. Konzertreihe „Bach:vokal“ der Stiftsmusik Stuttgart 20.000,- p.a.

3.3. Gospel im Osten 12.000,- p.a.


4. Erhöhung bestehender Förderungen bzw. Mitgliedsbeiträge

4.1. Kulturelle Bildung Stuttgart (kubi-S) + 50.000,- p.a.
- Qualifizierungsprogramm
- geplante Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen
zum DHH 2016/2017
- Musik in der Ganztagsschule
(GRDrs 500/2015) / Platz 3 der Kulturverwaltung


4.2. Interkultur - Erhöhung der Mittel im Bereich Interkultur
(Veranstaltungen und Projektförderung)
(GRDrs 471/2015) / Platz 5 der Kulturverwaltung + 50.000,- p.a.

4.3. BIX Jazzclub + 35.000,- p.a.

4.4. Haus des Dokumentarfilms + 30.000,- p.a.

4.5. Theater am Olgaeck + 30.000,- p.a.

4.6. Ensemble Ascolta + 20.000,- p.a.

4.7. Literaturhaus Stuttgart + 20.000,- p.a.

4.8. Internationale Hugo Wolf Akademie + 20.000,- p.a.

4.9. Wand 5 + 11.000,- p.a.

4.10. Filmbüro Baden-Württemberg + 10.000,- p.a.
(für den Wettbewerb um den Jugendfilmpreis)

4.11. Theater in der Badewanne + 5.000,- p.a.

4.12. Vereinigung Stuttgarter Mundarttheater + 1.000,- p.a.

4.13. Jazz-Initiative Stuttgart + 8.800,-
(ab 2017)



5. Institut für Auslandsbeziehungen - Institutioneller Zuschuss (GRDrs 469/2015) / Platz 2 der Kulturverwaltung

Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ist bundesweit das führende Kompetenzzentrum für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Es zählt zu den wichtigsten Kultur- und Bildungseinrichtungen Stuttgarts und kann 2017 sein 100-jähriges Bestehen feiern.
In dem 1983 geschlossenen Verwaltungsabkommen verpflichten sich Land und Stadt zur Förderung in gleicher Höhe. Diese Vereinbarung wird seit 1993 von Seiten der Stadt nicht mehr eingehalten. Tatsächlich beträgt der jährliche städtische Zuschuss aktuell 327.800 Euro, gegenüber 742.000 Euro vom Land. Damit die Stadt in mehreren Schritten zur Vertragstreue zurückkehrt, beantragen wir, den Verwaltungsvorschlag aus der Grünen Liste in Höhe von 100.000 Euro p.a. im kommenden Jahr zu verdoppeln und 2017 noch einmal um weitere 100.000 Euro zu erhöhen:

Grüne Liste: + 100.000,- plus weitere 100.000,- = Erhöhung um 200.000,- in 2016
+ 100.000,- plus weitere 200.000,- = Erhöhung um 300.000,- in 2017



6. Adolf Hölzel-Künstlerhaus in Stuttgart-Degerloch
Einmaliger Zuschuss 2016 der Stadt in Höhe von 75.000,- zum Ausbau des im Eigentum der Adolf Hölzel-Stiftung befindlichen Hölzel-Hauses in Stuttgart-Degerloch, Ahornstraße 22.



7. Stellenschaffungen

Stuttgarter Musikschule
Zwei Musiklehrerstellen in EG 9 TVöD + 112.000,- p.a.

zum Abbau der Warteliste für Kinder, die länger als zwei Jahre auf einen Platz warten.


8. Berichterstattung in der 1. Lesung

zu der Frage, ob für den Abriss und Neubau des Büro- und Geschäftsgebäudes in der Eberhardstraße 63, Mitte, (GRDrs 611/2015) nicht auch bereits mit der Vorplanung aus vorhandenen Budgetmitteln begonnen werden kann.
(siehe Seite 56, Rosa Liste)


Alexander Kotz Jürgen Sauer Fred-Jürgen Stradinger
Fraktionsvorsitzender


Esther Fingerle


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