Antrag vom 10/07/2020
Nr. 417/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Vorgehen im Fall von „Geisterhäusern“
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Mit unserem Antrag 279/2020 hatten wir bereits beantragt, dass die Stadt noch aktiver auf die Eigentümer*innen von Gebäuden oder Wohnungen, die schon seit vielen Jahren leer stehen, in Kontakt tritt und ihre Kaufabsicht äußert, damit dieser Wohnraum wieder auf den Markt kommt.
Wenn jedoch auf dieses „Anklopfen“ von Seiten der Stadt keine Reaktion erfolgt, liegt der „Fall“ weiter brach. Diesen Stillstand wollen wir mit einer Vorgehensweise wie bei dem seit 1990 bestehenden Baulückenkataster aufheben. Hier trat die Stadt mit den Eigentümern mehrfach in Kontakt und konnte schon viele Baulandflächen mobilisieren.
(Vgl. Flyer: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/Broschuere-Bauluecken-Stand-2019.pdf)


Daher beantragen wir:

1. Bei der Stadt erfolgt die interne Datenhaltung der gemeldeten Leerstände von Gebäuden bzw. Wohnungen und deren Eigentümer*innen so lange, bis der Leerstand aufgehoben ist und dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung steht (und zwar durch den Eigentümer selbst oder durch den Ankauf der Landeshauptstadt oder bis auf der Fläche durch Abbruch und Neubau eine Neuentwicklung eingeleitet ist). Die Eigentümer werden jährlich angeschrieben.

2. In einem noch zu gestaltenden Info-Flyer „Aktivierung von Wohnraumreserven“ wird darauf hingewiesen, dass sich private Kaufwillige in eine Interessentenliste eintragen können. Bei den Gesprächen, welche die Stadt mit den Eigentümer*innen führt, wird bei Verkaufsabsicht auch auf vorhandene Erwerbs-Interessent*innen hingewiesen, welche von den Eigentümern kontaktiert werden können.



Silvia Fischer Jitka Sklenářová Andreas Winter


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