Haushaltsantrag vom 10/22/2013
Nr. 452/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 28
Hilfe bei Wohnungslosigkeit

I. Fachstelle für Wohnungslosigkeit

Mit dem Bericht zu der in den vergangenen Haushaltsplanberatungen geschaffenen Stelle für die aufsuchende Arbeit in der Zentralen Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit wurde klar, dass diese einmütig geschaffene Stelle eine Erfolgsgeschichte ist (GRDrs 890/2013). Es wurde aber auch deutlich, dass noch knapp die Hälfte der betreffenden Personen nicht versorgt werden konnte und auch keine zweiten Termine angeboten werden konnten. Damit wurden weniger Menschen vor der Wohnungslosigkeit und deren immensen persönlichen und – auch für die Stadt – finanziellen Folgen bewahrt, als dies möglich wäre. Mit einer weiteren Stelle könnte dementsprechend nicht nur viel geholfen, sondern auch erheblich an Kosten eingespart werden.

Wir beantragen daher:

1. In der Zentralen Fachstelle für Wohnungslosigkeit wird eine weitere Stelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und für aufsuchende Arbeit geschaffen.

Schaffung einer Stelle: 55.000 EUR p.a.



II. Wohnungsnotfallhilfe

Das System der Wohnungsnotfallhilfe ist durch den Mangel an günstigem Wohnraum im Allgemeinen und von Sozialwohnungen im Besonderen verstopft. Die regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe beklagen angesichts deutlicher Fallzahlensteigerung zunehmende Engpässe bei den Personalkapazitäten. Sozialarbeiterische Maßnahmen in der Prävention können nicht mehr in dem Maß durchgeführt werden, wie dies erforderlich wäre (GRDrs 226/2013). Allerdings lässt sich aus den Zahlen auch heraus lesen, dass die Fallzahlsteigerungen höchst unterschiedlich ausfallen. Insofern sollte vor der 1. Lesung dargestellt werden, für welche Bereiche der regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatung in der Wohnungsnotfallhilfe welche Stellenanteile benötigt werden.

Wir beantragen daher:

2. Abhängig von den weiteren Erläuterungen zum Personalbedarf werden in den regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe bis zu 2,5 zusätzliche Stellen gefördert.

Erhöhung des Zuschusses: bis zu 188.000 EUR p. a.



III. Fachberatung Wohnungsnotfallhilfe

Wertvolle Fachberatung der Wohnungsnotfallhilfe wird auch in Tagesstätten für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten geleistet. Hier gelingt es, die Betroffenen an das Hilfesystem anzubinden. Hier leistet das innovative, auf dem Selbsthilfeansatz und der Mitwirkung der Besucher basierende Konzept der Tagesstätte „Cafe 72“ sehr gute Arbeit, ist jedoch in Folge des starken Zulaufs mit dem vorhandenen Personal an seine Grenzen gekommen (GRDrs 302/2013).
Der Tagestreff für Frauen „Femmetastisch“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. wiederum benötigt nach dem Umbau der Tagesstätte und dem Flächenzuwachs für gestiegene Raumkosten eine Erhöhung der städtischen Förderung.



Wir beantragen daher:

3. Der Personalansatz in der Tagesstätte des Café 72 der Ambulanten Hilfe wird um
0,75 Stellen erhöht.

47.000 EUR p. a.

4. Der Mietkostenzuschuss für den Tagestreff „Femmetastisch“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. wird erhöht.

12.000 EUR p. a.



IV. Bahnhofsmission

Auch die ökumenische Bahnhofsmission ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen in sozialen und existenziellen Notlagen, u. a. Wohnungslosigkeit, insbesondere in der Nacht. Da die öffentlichen Zuschüsse von Land und Stadt seit Jahrzehnten nicht mehr angemessen erhöht wurden, mussten die Angebote, u. a. die Nachtöffnung, sukzessive eingeschränkt werden (GRDrs 398/2013).


Wir beantragen daher:

5. Durch eine Anpassung der städtischen Förderung wird von Seiten der Bahnhofsmission die Nachtöffnung wieder aufgenommen.

29.000 EUR p. a.




V. Wohnungsnot und Sucht

Wohnungslosigkeit ist an sich zunächst nicht nur ein Problem für die wohnungslosen Menschen, sondern sie ist meist auch das Resultat von vorgelagerten und unbearbeiteten Problemstellungen, so oftmals auch von Suchtproblemen. Diese Problemlagen verschwinden nun nicht mit dem Eintreten in das System der Wohnungsnotfallhilfe, sondern bedürfen einer Aufarbeitung in dem neuen Umfeld. Um dies in einer hohen Qualität gewährleisten zu können, ist ein Minimum an Vernetzung der in der Wohnungsnotfallhilfe tätigen Suchtberater notwendig (GRDrs 473/2013).


Wir beantragen daher:

6. Es werden 0,2 Stellenanteile zur Koordination der Systeme der Wohnungsnotfallhilfe und der Suchthilfe beim Träger LaGaya geschaffen.

Einführung eines Zuschusses: 24.000 EUR p. a.



VI. Fürsorgeunterkünfte

Bewohnerinnen und Bewohner von Fürsorgeunterkünften werden mit der Neukonzeption für die Fürsorgeunterkünfte inzwischen sehr erfolgreich befähigt, ihre individuellen Notlagen zu überwinden und in reguläre Mietverhältnisse vermittelt (GRDrs 340/2013). Die Einführung der intensiv aufsuchenden Sozialarbeit im Streubesitz ermöglicht es ganz konkret, auch Menschen in den gestreuten Fürsorgeunterkünften zu befähigen, ihre spezielle Situation sowohl im Bereich des Wohnens als auch in finanzieller Hinsicht zu verbessern. Allerdings kann eine Versorgung aller Haushalte in den gestreuten Fürsorgeunterkünften nur durch eine Erhöhung der bisherigen Stellen gewährleistet werden und die städtische Finanzierung der derzeitig bestehenden Stellen bei den freien Trägern läuft Ende 2013 aus.


Wir beantragen daher:

7. Für die Fortführung und bedarfsgerechtere Aufstockung des Angebots an intensiv aufsuchender Sozialarbeit im Streubesitz werden 3 mal 0,5 Stellenanteile bei den freien Trägern finanziert.

Fortführung und Aufstockung des Zuschusses: 100.650 EUR p. a.

Silvia Fischer Peter Pätzold




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