Anfrage vom 09/17/2020
Nr. 381/2020

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stellvertreter-Regelung für Preisrichter bei Wettbewerben

In Preisgerichte bei Wettbewerben (z. B. für städtebauliche Projekte) werden auch Preisrichter aus dem Kreis der Stadträte berufen, ein Teil davon mit Stimmrecht, ein Teil als Stellvertreter ohne Stimmrecht.
Welche Stellvertreter Stimmrecht erhalten, wenn ein stimmberechtigter Preisrichter verhindert ist, richtet sich offenbar nicht nach der Fraktionsstärke oder dem Wählerstimmenanteil. Auch die Qualifikation der Stellvertreter (etwa als Architekt) spielt offenbar keine Rolle.

Wir fragen:
Nach welchen Kriterien erhalten stellvertretende Preisrichter gegebenenfalls Stimmrecht?


Christian Köhler Dr. Michael H. Mayer



Frank Ebel Kai-Philip Goller


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