Anfrage vom 07/07/2021
Nr. 258/2021

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stille Wasser sind flach - Absperrung vom Probstsee in Möhringen

Der Probstsee in Stuttgart-Möhringen gehört im Winter zur Freizeitgestaltung der Einwohner.
Da der Probstsee nicht tief ist und die Todesfälle durch Ertrinken oder Unterkühlung nicht bekannt sind, stellt sich die Frage, warum der Ort plötzlich eine Lebensgefahr darstellt.
Nach der Sperrung des Probstsees im Februar 2021 wurde eine Bürgerinitiative gegen das Betretungsverbot von Eisflächen von Herrn Hans Huber gegründet. Seit drei Generationen gehört nämlich das Eislaufen im Winter zur Familie Hubers Tradition und Freizeitaktivität. Im Frühjahr dieses Jahres wurde der See abgesperrt und somit das Betreten der Eisfläche endgültig verboten. Die Bürger fühlen sich bevormundet und können nicht nachvollziehen, wie man so eine jahrelange Tradition versucht, zunichtezumachen. Eigenverantwortung und Selbstentscheidung der Bürger wird von der Stadt nicht mehr geduldet.
Mit der Absperrung des Probstsees wurde den Bürgern das Vergnügen des Schlittschuhlaufens und Eishockeyspielens weggenommen, obwohl das Betreten der Eisflächen an sämtlichen Seen gemäß der 2019 aktualisierten Polizeiverordnung dies nicht grundsätzlich ausnahmslos untersagt.

1. Warum wurden am Probstsee die alten Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr“ von der Stadt Stuttgart entfernt und durch neue Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Eisfläche verboten – Lebensgefahr“
ersetzt?


2. Welche Lebensgefahr stellt der Probstsee dar, wenn der Seekörper im Mittel (des Sees) eine Wassertiefe von einem Meter aufweist?


3. Warum wurde der Seebereich mit einem rot-weißen Absperrband abgeriegelt?


4. Wie wurde die Eisdecke am Probstsee durch das Ordnungsamt gemessen? Wurden auch weitere Einflussgrößen wie beispielsweise Wetterverlauf, Dicke des Kerneises, Eisqualität sowie die Besonderheiten des Gewässers im Vorfeld beobachtet, dokumentiert und ausgewertet?


5. Was wird die Stadtverwaltung unternehmen, um eine umfangreiche Prüfung für die Wasserfläche des Stadtgebiets Möhringen personell leistbar zu machen?


6. Ist die Verbotspolitik die einzige Möglichkeit, die die Stadtverwaltung sieht? Oder gibt es auch andere Alternativen, die die Stadtverwaltung zulässt? Wenn ja, welche?


7. Im § 3 Abs. (1) Satz 10 der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung - StrAnlPolVO
Vom 9. Mai 2019 lesen wir: „In den öffentlichen Anlagen ist untersagt:
außerhalb der dafür besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen Wintersport (Rodeln, Ski- und Schlittschuh laufen) zu treiben, Eisflächen zu betreten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren.

Welche Eisflächen sind in der Stadt Stuttgart für den Wintersport nicht untersagt?


8. Warum war das Betreten der Eisfläche am Probstsee seit Jahren nicht untersagt, sondern erst ab dem Februar 2021?



Gez. Christian Köhler, Dr. Michael Mayer, Frank Ebel, Kai Goller





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