Anfrage vom 08/15/2018
Nr. 255/2018

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wie viele Wohnungen könnten in Stuttgart durch ein Baugebot geschaffen werden?

Im Interview der Stuttgarter Zeitung vom 8. August spricht sich die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut dafür aus, dass es bei der Diskussion über bezahlbaren Wohnraum keine Denkverbote geben darf. Der Wille, die Situation zu ändern, sei da, aber es mangle an verfügbaren Baugrundstücken. Deshalb müsse auch über das Baugebot nachgedacht werden.

Das Baugebot ermöglicht nach § 176 des Baugesetzbuches innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans den Eigentümer eines Grundstücks zu verpflichten, innerhalb einer Frist die Fläche nach den Vorgaben zu bebauen, oder ein vorhandenes Gebäude an die Bestimmungen anzupassen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme dem Eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist. Kommt der Besitzer dem ihm vorgegebenen Zeitraum nicht nach, kann die Kommune selbst auf dem Grundstück bauen und den Eigentümer entschädigen.

Liegt kein Bebauungsplan vor, kann die Gemeinde dennoch ein Baugebot erlassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich das Grundstück im Innenbereich einer Gemeinde befindet. Trotz eventuell vorhandener Baulücken muss der Eindruck einer Zusammengehörigkeit vermittelt werden.

Grundsätzlich stellt das Baugebot ein Instrument dar, mit dem in Stuttgart mehr dringend benötigte Wohnungen geschaffen werden könnten.

Wir fragen deshalb an:
Wieviele Grundstücke sind in Stuttgart davon betroffen?
Wieviele Wohnung sind auf baureifen aber noch nicht bebauten Grundstücken zu realisieren?


Martin Körner Susanne Kletzin Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender


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