Haushaltsantrag vom 10/24/2019
Nr. 1062/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2020/2021
Förderung der Schulen in freier Trägerschaft

Im Schuljahr 2018/2019 besuchten in Stuttgart fast 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Schule in freier Trägerschaft. Dies ist eine deutliche Entlastung für die Stadt als Schulträger. In der Vollzugsvorschrift zum Privatschulgesetz wird klar darauf verwiesen, dass eine Kommune einen angemessenen laufenden Zuschuss leisten muss, wenn die Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft einen hohen Anteil an der Gesamtschülerzahl ausmachen.

Vor 10 Jahren wurde der städtische Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft von 60 auf 45 Prozent gekürzt. Basis für die Berechnung des Zuschusses sind noch heute die in der Schullastenverordnung des Jahres 2002 genannten Kopfbeiträge, die längst überholt sind.


Wir beantragen:
  1. Der Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft wird wieder auf das ursprüngliche Niveau in Höhe von 60 Prozent angehoben. Die Gelder für die Anhebung werden in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt.
  2. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Zuschusses wird nicht mehr das Jahr 2002 herangezogen, sondern das Jahr 2019.


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Michael Schrade
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


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