Antrag vom 10/31/2023
Nr. 290/2023

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Lärmschutz für Untertürkheim

Um den gewünschten Ausbau, notwendige Angebotsverbesserungen und die Erneuerung der Schieneninfrastruktur konsequent vorantreiben zu können, ist eine Akzeptanz von Anwohnerinnen und Anwohner im direkten Umfeld der einzelnen Maßnahmen von großer Bedeutung. In Sachen Abstellbahnhof in Untertürkheim ist das leider nicht der Fall. Dies zeigt eine aktuelle Unterschriftensammlung des neu gegründeten Vereins „Lärmschutz Untertürkheim e.V.“ vom September 2023. Über 1000 Anwohnerinnen und Anwohner haben diese Unterschriftensammlung unterschrieben, in der unter anderem als Lärmschutzmaßnahme die Anbringung von Mittelwänden auf dem zukünftigen Abstellbahnhof und ein Verbot der 120-Dezibel Signalhornprobe gefordert wird. Sind die Sorgen der Untertürkheimer Bürgerinnen und Bürger berechtigt und die Forderungen sinnvoll und angemessen? Wir denken schon.

Im Lärmgutachten der Bahn von 05.11.2018 in Sachen Abstellbahnhof Untertürkheim wurde der zukünftige Lärm für 848 Wohnungen in Untertürkheim simuliert und mit den vorgeschriebenen, gesetzlichen Grenzwerten für Schienenlärm bei einer Neueinrichtung von Bahnanlagen abgeglichen. Diese Grenzwerte werden in der Zukunft nachts bei 75% der 848 Wohnungen überschritten. Und bei 25% der Wohnungen wird es sogar doppelt so laut als gesetzlich vorgeschrieben. Also ja, es wird laut in Untertürkheim, Flohberg, Luginsland und am Rotenberg. Aufgrund der Topografie und der Hanglage sind sehr viele Wohnungen betroffen.

Zusätzlich zum Schienenlärm kommt noch das 120-Dezibel Signalhorn, das von jedem Zug vor Fahrtantritt auf Funktionsfähigkeit getestet werden muss. Das ist sehr, sehr laut, da damit ja der Verkehrslärm auch bei voller Fahrt übertönt werden muss. Laut Planungen der Bahn sollen bis zu 119 Züge täglich abgestellt werden und natürlich wieder losfahren. Gemäß einer Grobschätzung kann mit etwa 30 Betätigungen des Signalhorns frühmorgens gerechnet werden. Wer da nicht aus dem Bett fallen will, braucht einen guten Schlaf, auch wenn bei den Wohnhäusern die vollen 120 Dezibel nicht ankommen werden.

Die von der Bahn bereits vorgenommene Maßnahme einer Verlegung der Güterzüge weg von der Augsburger Straße zeigt sich in der Realität bei den Anwohnerinnen und Anwohnern als nicht lärmmildernd und ist somit für eine breite Akzeptanz im Wohngebiet unzureichend. Die Bahn geht in ihrem eigenen Gutachten jedoch davon aus, dass sich dadurch die Lärmbelastung gegenüber dem aktuellen status-quo (Nullfall ohne Stuttgart 21) verringert. Dieser Argumentation hat sich vor Jahren das Eisenbahnbundesamt (EBA) und das Regierungspräsidium (RP Stuttgart) angeschlossen. Das EBA hat das Immissionsschutzkonzept der Deutschen Bahn für den Betrieb des Abstellbahnhofs und während der Baumaßnahme als ausreichend bewertet. Dieses Immissionsschutzkonzept ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses, der für den Abstellbahnhof vorliegt.

Der von der Bahn als einzige aktive Maßnahme eingebrachte Vorschlag einer sehr hohen Schallschutzwand (12 m hoch) an der Augsburger Straße war zweifelsohne nicht zielführend und nicht realisierbar. Das Bauwerk wäre sehr wuchtig, hätte negative klimatologische Auswirkungen und würde zudem nur einen Teil der Wohnungen tatsächlich vor Lärm schützen. In den Erörterungstagen wurden weitere aktive Maßnahmen von der Bahn eingefordert – eine Untersuchung wurde aber seitens Bahn abgelehnt. Seitdem herrscht Funkstille.

Wir beantragen:
  1. Die Stadtverwaltung sucht kurzfristig das Gespräch mit der Bahn und fordert zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen für die Wohngebiete in Untertürkheim ein (z.B. transparente Mittelwände auf dem Gelände des Abstellbahnhofs und Lärmschutzwände entlang der neugebauten Interregiokurve). Die Stadtverwaltung drängt dabei auf eine zeitnahe Umsetzung noch vor der Inbetriebnahme des Abstellbahnhofs.
  2. Die Stadtverwaltung fordert von der Bahn Maßnahmen zur signifikanten Lärmminderung der Signalhornprobe oder zur Unterlassung einer oberirdischen Signalhornprobe im Bereich Untertürkheim (z.B. mobile abnehmbaren Hauben, Schallschutzeinhausung während der Signalhornprobe, Signalhornprobe erst im Tunnelbereich).
  3. Wir beantragen die Behandlung dieses Antrags noch im ersten Quartal 2024 im Ausschuss S21/Rosenstein.

gezeichnet

Dr. Michael Jantzer Florian Pitschel Beate Bulle-Schmid
SPD Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU
Stv. Fraktionsvorsitzende

Stefan Conzelmann Björn Peterhoff Ioannis Sakkaros
SPD Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


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