Antrag vom 11/05/2021
Nr. 1324/2021

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Mietendeckel bei der SWSG: Was ist die Ankündigung des Oberbürgermeisters Wert, dass die Einkommen der Mieter bei künftigen Mietanpassungen berücksichtigt werden sollen?

Der Gemeinderat hat am 17. Juni 2021 gegen unsere Stimmen strategische Zielvorgaben für die SWSG beschlossen, die wir bei den Mieten der SWSG für falsch halten. Wir hatten vorgeschlagen, dass die durchschnittliche Miete im Bestand der SWSG mindestens 30% unter der durchschnittlichen Mietspiegelmiete in Stuttgart liegen soll, also - bezogen auf den aktuellen Mietspiegel (Mietspiegelniveau von 10,34 Euro in 2020, gemäß Wohnungsmarktbericht 2021) - bei maximal 7,24 Euro pro qm Wohnfläche.

Eine Mehrheit im Gemeinderat hat sich für einen Wert von 20% unter der durchschnittlichen Mietspiegelmiete in Stuttgart ausgesprochen, was einer Zielvorgabe von maximal 8,28 Euro pro qm Wohnfläche entspricht. Da davon auszugehen ist, dass das Mietspiegelniveau weiter deutlich steigt, kann die von Seiten der Stadt der SWSG vorgegebene maximale Durchschnittsmiete im SWSG-Bestand im kommenden Jahr auf rd. 8,90 Euro pro qm Wohnfläche ansteigen - aus unserer Sicht eine völlig falsche soziale Zielvorgabe der Stadt für die Mieten bei der SWSG, denn die Einkommensentwicklung vieler Beschäftigter hält mit der Entwicklung der durchschnittlichen Mietspiegelmiete (plus 43% in zehn Jahren) nicht Schritt. So ist das Einkommen einer Verkäuferin im Einzelhandel in den genannten zehn Jahren nur um 19% gestiegen, so das Statistische Landesamt.

In der genannten Sitzung des Gemeinderats bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 21. Mai 2021 hat der Oberbürgermeister allerdings auch erklärt, dass die "Einkommenssituation der Mieter" bei kommenden Mietanpassungen berücksichtigt werden solle. Diesen Grundgedanken begrüßen wir sehr. Leider hat unsere Anregung, diese einkommensbezogene Betrachtung der Mietenpolitik der SWSG bei den strategischen Zielvorgaben des Gemeinderats mit zu beschließen, keinen Anklang bei der Mehrheit des Gemeinderats gefunden. Hinzu kommt, dass unklar ist, was genau die Zusage des Oberbürgermeisters bei der jetzt anstehenden Entscheidung über Mietanpassungen zum 1. Juli 2022 konkret bedeuten soll.

Zwar war in Ausschusssitzungen davon die Rede, dass die Mieten nicht mehr als 30% der verfügbaren Einkommen eines Mieterhaushalts betragen sollten, womit man sich an eine Regelung bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen orientieren würde. Unklar bleibt aber, für welche Mieterinnen und Mieter diese Grenze gelten solle (Für alle oder nur für Nicht-Transferleistungsempfänger bzw. für Schwellenhaushalte?). Unklar bleibt auch, ob es nur um Mieterhaushalte geht, die durch eine Mietanpassung im kommenden Jahr erstmals die 30%-Marke überschreiten oder ob auch bereits bestehende Mietverhältnisse betrachtet werden sollen, bei denen unter Umständen die 30%-Marke bereits heute überschritten wird. Offen ist auch die Frage, ob es um die Kalt- oder um die Warmmiete gehen soll.

Da es hier um bedeutende Fragen der Mietenpolitik der SWSG und um eine Ankündigung des Oberbürgermeisters in öffentlichen Sitzungen geht, beantragen wir:
  1. Dieser Antrag wird gemäß § 11 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats entweder auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 12.11.2021 oder spätestens am 3.12.2021 gesetzt.
  2. In dieser Ausschusssitzung berichten die Verwaltung und die SWSG, wie konkret das Einkommen der Mieterhaushalte bei der Mietanpassung im kommenden Jahr berücksichtigt werden soll. Dabei soll insbesondere zu den folgenden Fragen bzw. Themen berichtet werden:
    a) Wie stellt sich die Einkommenssituation der Mieterhaushalte bei der SWSG dar?
    b) Wie schätzen Verwaltung bzw. SWSG die Mietbelastungsquoten der Mieterhaushalte bei der SWSG ein?
    c) Im Durchschnitt aller Stuttgarter Haushalte wohnen zwei Personen in einer Wohnung mit einer Wohnfläche von rd. 80 qm. Bei einem Durchschnittseinkommen von 2.500 Euro pro Monat (Vergleiche GRDrs 899/2021: Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals, Indikator 10.4 zur Einkommensverteilung) wäre die Einkommensgrenze von 30% bei einer Kaltmiete von rd. 600 Euro bzw. rd. 7,50 Euro pro qm Wohnfläche erreicht. Verwaltung bzw. SWSG stellen auf der Grundlage einer ähnlichen pauschalierten Betrachtung für verschiedene Einkommensgruppen und für verschiedene Wohnungs- bzw. Haushaltsgrößen dar, inwiefern die SWSG heute das 30%-Einkommensziel erreicht.
    d) Inwiefern sollen Nebenkosten bei der 30%-Einkommensgrenze berücksichtigt werden?
  3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließt, dass die Warmmieten (mit pauschalierten, im üblichen Rahmen befindlichen Nebenkosten berechnet) der SWSG nicht höher liegen sollen als 30% der verfügbaren Einkommen der Mieterinnen und Mieter. Verwaltung bzw. SWSG legen dem Ausschuss im ersten Quartal 2022 ein Konzept vor, wie dieses Ziel erreicht werden kann.


Martin Körner Stefan Conzelmann Jasmin Meergans
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


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