1. Für das Amt 50 werden zusätzlich zu dem Verwaltungsvorschlag in der Querliste folgende dringend benötigte Stellen geschaffen und schlagen darüber hinaus vor, die Stellenanteile aufzurunden:
1.2. 0,92 Stellen für Sozialarbeiter/in EG 10 zur Vermittlung in der Wohnungsnotfallhilfe und die Eingruppierung der (insgesamt 2,82) Stellen in EG 10 (entgegen dem Verwaltungsvorschlag der 1,9 Stellen mit Eingruppierung in EG 9a) (lfd. 3230).
1.3. 4 Stellen Sachbearbeitung A 11 (lfd. 3235) (insgesamt 6,3 Stellen) in der Betreuungsbehörde wegen nachgewiesener Fallzahlensteigerung
1.4. 0,25 Stellenanteil Sachbearbeitung A 12 Vergütungsverhandlungen in der Wohnungsnotfallhilfe (Fachbereich Recht und Qualitätssicherung) (lfd. 32-85)
1.5. 1,0 Stelle Sozialplaner/in für Geflüchtete EG 13 im Pakt für Integration (lfd. 3290)
1.6. 0,5 Stelle Sachbearbeitung in EG 8 zur Assistenz und Verwaltungskraft für die Verwaltung und Abrechnung der anfallenden Tätigkeiten in der Sozialplanung für Geflüchtete. (lfd. 3295, s.a. GRDrs 341/2019)
1.7. 1,42 Sachbearbeiter/in EG 10 für präventives Fallmanagement in der Wohnungsnotfallhilfe (lfd. 3300)
1.8. 1,0 Stelle Fachberater/in A 10 in der Wohngeld-Beratung, da bereits mehrfache Überlastungsanzeigen im Wohngeldbereich vorliegen (lfd. 3310)
1.9. 1,0 Stelle stellv. Sachgebietsleitung A12 (lfd. 3315), da die Leitungsspanne im Wohngeldbereich viel zu hoch liegt, mehrfach vorlieg. Überlastungsanzeigen!
1.10. 0,5 Stelle Sachbearbeitung für den Datenschutz (lfd. 3320)
1.11. 1,0 Stelle Sachgebietsleitung A 12 für Soziale Leistungen in Pflegeheimen (lfd. 3325), da die Leitungsspanne viel zu hoch ist, Überlastungsanzeigen vorliegend.
1.12. 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in S 12 für die dauerhafte Fortführung des äußerst erfolgreichen Projekts „Präventive Wohnraumsicherung für Familien“ nach Auslaufen der Förderung durch die Vector-Stiftung Ende 2019; (lfd. 3340; GRDrs 254/2019 und 558/2019)
1.13. 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in S12 (lfd. 3345) für die Fachstelle Wohnungssicherung für aufsuchende Hilfen, weil sich gezeigt hat, dass die Personalkosten über vermiedene Sachkosten gedeckt werden können!
Begründung:
Zu 1.1:
Bürgerservice Leben im Alter, erhebliche Arbeitsvermehrung in den Stadtteilbüros. Im OE-Prozess wurde die Arbeitsvermehrung deutlich aufgezeigt, woraus sich insgesamt 7,6 Stellen als Bedarf ergeben haben. Die 2 Stellen, die lt. Verwaltungsvorschlag darüber hinaus in Abzug gebracht werden, ignorieren eine Gemeinderatsabstimmung, wonach eine Stelle als Kompensation für die geschaffenen 3 Teamleitungsstellen und für die Fortführung des Ehrenamts (1 Stelle) beschlossen wurde (GRDrs 180/19). Somit ist es unlauter, wenn die Verwaltung zwei erforderliche Stellen mit der Arbeitsvermehrung verrechnen möchte.
Zu 1.2:
Es werden nicht mehr nur Stellen für eine reine Vermittlung und Verwaltung von Unterkünften von Alleinstehenden benötigt, sondern Fallmanagerstellen in EG 10, die qualifiziert Familien mit Kindern aus den Sozialhotels wieder herausbringen müssen, eine Einstufung in EG 9a wäre daher zu gering und Fallmanagement beinhaltet ein größeres Aufgabenspektrum und damit auch mehr Personal, somit sind insgesamt 2,82 Stellen in EG 10 erforderlich.
Zu 1.3:
Es werden insgesamt 6,3 Stellen benötigt! Im Geschäftsbericht ist seit Jahren die Fallzahlensteigerung nachzulesen, durch die Notariatsreform steigern sich die Fälle weiter. Grundrechtsrelevante Entscheidungen der Betreuungsbehörde können nicht mit verkürzten Sozialberichten abgearbeitet werden. Alle Stuttgarter*innen haben einen Anspruch auf sensible Prüfung bei der Beschneidung ihrer Grundrechte und insbesondere bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Diese Tätigkeiten sind nicht delegierbar.
Zu 1.4:
Die Schaffung der 0,25-Stelle ist dringend notwendig, die Tätigkeit war bisher nicht mit Personalressourcen hinterlegt, fällt aber an. Eine Sachbearbeiter-Stelle für diesen Aufgabenbereich war (aufgrund des Stellenbemessungsverfahrens) blockiert, was nun im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bereinigt werden muss.
Zu 1.5 und 1.6:
Die Sozialplanung für Flüchtlinge wie auch die dafür erforderlichen Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten enden nicht mit dem Rückzug des Landes aus der Finanzierung, weswegen weiterhin Personal dafür benötigt wird.
Zu 1.7:
Nur mit der Ausweitung der präventiven Fallarbeit können Menschen mit Räumungsklage erreicht werden, die das System der Wohnungssicherung bisher nicht genutzt haben. Es ist kostet sehr viel mehr Aufwand, Menschen aus Unterkünften der Wohnungsnotfallhilfe heraus in Wohnungen zu vermitteln.
Zu 1.10:
Gerade im Sozialamt ist die Einhaltung des Datenschutzes zwingend, doch es wurde bislang kein Personal dafür explizit vorgesehen. Datenschutz ist on-top von Mitarbeiter*innen nicht mehr weiter zu bewältigen.
Zu 1.12:
Die Wohnungsnotfälle, die bislang - über eine Finanzierung durch die Vector-Stiftung -nachgehende Hilfen bei Mietschulden u.a. erhielten, entwickelten sich fast alle positiv, weswegen das Konzept unbedingt beibehalten werden sollte.
Zu 1.13:
Mit zusätzlichen Personalressourcen können Bürger*innen vor Wohnungsverlust geschützt werden.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)