Antrag vom 03/18/2024
Nr. 81/2024

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Für gutes und bezahlbares Wohnen: Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Wohnen konkretisieren

Wir begrüßen die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Wohnungswirtschaft sowie die Arbeitsergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen. Dies hatten wir bereits mehrfach, so mit dem Antrag 117/2021, eingefordert.

Auch sehen wir die derzeit schwierige Situation für den Wohnungsbau durch die stark angestiegenen Preise für Baumaterialien und die hohen Zinsen für Baukredite. Daher begrüßen wir, dass die Verwaltung einige der von uns im Antrag 89/2023 „Gemeinsam Wohnraum schaffen – Bündnispartner stärker unterstützen“ gemachten Vorschläge um die Situation des Wohnungsbaus in Stuttgart zu verbessern, aufgegriffen hat. Dazu gehören die Aufnahme von sachkundigen Einwohner*innen (SKE) aus dem Bereich des „Bündnis für Wohnen“ in den Unterausschuss Wohnungsbau oder die Fortsetzung der Gespräche am Runden Tisch im Baurechtsamt.

Das gilt auch für die Energiepartnerschaft für Stuttgart, denn um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, muss der Energieverbrauch im Gebäudebestand deutlich reduziert und daher die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden vorangetrieben werden. Das gelingt nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller. Und hilft auch den Mieter*innen bei den Warmmieten sowie den Wohnungsbauunternehmen, um die eigene Immobilie fit für die Zukunft zu machen.

Die Bekundung des gemeinsamen Interesses von Stadtverwaltung und Wohnungswirtschaft, die Zahl der geförderten Wohnungen sowie die Zahl städtischer Belegungsrechte zumindest stabil zu halten sowie die Ergebnisse in der Arbeitsgruppe „Wohnen für Alle“, ist bei der derzeitigen Lage durchaus anzuerkennen. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, ist allerdings noch nicht unterfüttert.

Durch die vom Gemeinderat beschlossene Neufassung des Grundsatzbeschlusses Bauen und Wohnen (GRDrs 146/2021) wurden hier bereits große Fortschritte erreicht, mit einer Mindestquote von 40 Prozent Sozialmietwohnungen und bis zu 95 Prozent gefördertem bzw. preisgedämpften Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken. Eine nun angedachte Erhöhung der Quote bei Sozialmietwohnungen im Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) auf 30 Prozent zusätzlich zu den 10 Prozent für den preisgedämpften Mietwohnungsbau ist ein weiterer.

Doch allein durch Neubau kann das Ziel, die Zahl günstiger Mietwohnungen und städtischer Belegungsrechte mindestens stabil zu halten, nicht erreicht werden. Gerade angesichts auslaufender Belegungs- und Mietpreisbindungen ist deren Verlängerung hier grundlegend. Das war auch Ziel und Grundlage des ersten „Bündnis für Wohnen“. So war hier eine der Verpflichtungen, die Schaffung von neuen zusätzlichen Belegungsrechten, insbesondere im Bestand. Hier fallen die neuen Eckpunkte deutlich zurück.

Insbesondere, da kostendeckende Mieten im Neubau durch die Kostensteigerungen deutlich über dem liegen, was für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen in der Regel bezahlbar ist, hat die Stadt aber mehr denn je die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass auch gerade Menschen mit geringem Einkommen für sie bezahlbaren Wohnraum finden. Daher müssen Wege gefunden werden, den Anteil dieser Wohnungen am Wohnungsbestand in Stuttgart nicht nur stabil zu halten, sondern perspektivisch zu erhöhen. Hier ist die Anschlussförderung ein gutes Instrument, um Wohnungen langfristig als Sozialmietwohnungen in der Bindung zu halten, zu der viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, insbesondere viele Genossenschaften, ja auch durchaus bereit sind.

Viele der in den Anlagen 1 und 2 genannten Punkte sind allerdings noch sehr unkonkret. Und widersprechen teilweise auch bestehenden Beschlüssen. So ist der Verweis beim Scoring-System auf die SIM-Quote schlicht veraltet, da bei der Vergabe städtischer Grundstücke bereits die deutlich höheren Quoten für den geförderten Wohnungsbau der GRDrs 146/2021 gelten. Andere Teile sind mittlerweile ebenfalls obsolet. So wurde das Förderprogramm für Eigentumswohnungen eingestellt und muss nun zunächst überarbeitet werden. Schon allein aus diesem Grund sind von der Stadt geförderte Eigentumswohnungen derzeit keine Alternativoption zu den im Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) zu ergänzenden 10 Prozent mietpreisgedämpfter Wohnungen. Die Erarbeitung „weiterer Erfüllungsoptionen“ für nicht bestandserhaltende Wohnungsunternehmen ist dagegen schlicht überflüssig, denn diese sollten in das geplante Scoring-System eingearbeitet werden.

In diesem Sinne verstehen wir die Anlagen zur GRDrs 13/2024 als Absichtserklärung im Sinne einer Verständigung über die Fortsetzung des „Bündnis für Wohnen“, die wir zur Kenntnis nehmen. Die aber nun zeitnah weiter konkretisiert und durch entsprechende Beschlussvorlagen unterfüttert werden müssen.


Daher beantragen wir:
Gez.
Petra RühleSilvia FischerBjörn Peterhoff
Fraktionsvorsitzende
B‘90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
B‘90/DIE GRÜNEN-GemeinderatsfraktionFraktionsvorsitzender
B‘90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Thorsten PuttenatChristoph OzasekDeborah Köngeter
Fraktionsgemeinschaft PULSFraktionsgemeinschaft PULSFraktionsgemeinschaft PULS


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