Anfrage vom 10/31/2013
Nr. 926/2013

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Lkw-Terror im Nordbahnhofviertel!

Seit dem Frühjahr 2013 sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordbahnhofviertels massiv durch die Stuttgart 21- und SSB-Baustellen belastet. Rund um die Uhr fahren schwere Lkw, sogar am Sonntag, durch die Straßen und durch die teilweise engen Nebenstraßen, was zu einer Verkehrsgefährdung und starken Behinderungen der anderen Verkehrsteilnehmer führt. Manche Nebenstraßen sind mit Kopfsteinpflaster ausgestattet, was die Lärmbelästigung noch steigert. Nacht- und Sonntagsfahrten von Lkws müssen vom Amt für öffentliche Ordnung genehmigt werden. Wir fragen uns, auf welcher Rechtsgrundlage diese Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Gab es da eine Lex-Stuttgart-21 oder ist es auch bei anderen Baustellen üblich, dass die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger derart missachtet wird?
Falls alles mit rechten Dingen zugeht, wird wieder deutlich, dass bei der Planfeststellung von den S21-Befürwortern keinerlei Rücksicht auf die berechtigten Belange der Bürgerschaft genommen wurde. Man wollte und will das Projekt um jeden Preis und die Anwohner zahlen die Rechnung.
Aus den Planfeststellungsunterlagen geht hervor, dass für diese Transporte die Baulogistikstraße C zu bauen ist. Diese hätte bereits im ersten Baujahr, also im Jahr 2010, gebaut werden müssen. Warum ist die Bahn ihrer Projektförderpflicht nicht nachgekommen und hat die Vorabmaßnahme S-Bahntunnel (Hauptbahnhof –Wolframstraße) sowie die Baustraße C erstellt, so wie es im Planfeststellungsbeschluss steht. (PFB 1.1; 13.1 Erläuterungsbericht Baustellenlogistik, Inbetriebnahme Seite 5)
Deshalb fragen wir uns, ob der Lkw-Verkehr durch Wohnstraßen nicht komplett eingestellt werden muss, bis die Baustraßen samt Lärmschutz gebaut sind?
Weiter steht im Erläuterungsbericht zur Baustellenlogistik, dass die Teilstrecke der Baustraße C nach ca. 1 Jahr nach Baubeginn in Betrieb genommen werden kann. Nun sind seit Baubeginn (Feb.2010) 44 Monate vergangen und weder der S-Bahntunnel noch eine einzige Baustraße sind hergestellt. Man muss hier wohl von DB-projektbaulichem Schwergang reden.

Wir möchten Folgendes wissen:

1. Nach dem Planfeststellungsbeschluss (PFA 1.1 Seite 45) ist die Bahn verpflichtet, einen unabhängigen Immissionsschutzbeauftragten vor Baubeginn zu benennen. Konsequenterweise bedeutet dies, dass der Immissionsschutzbeauftragte nicht schon im Zuge der Planung und Planfeststellung beim Projekt Stuttgart 21 für die Bahn Lärmgutachten erstellt hat. Die Bahn hat die Stelle des Immissionsschutzbeauftragten, der auch Ansprechpartner für die Bürger sein muss, am 18.12.2012 mit Beginn 01.04.2013 ausgeschrieben. Wie lautet der Name des / der unabhängigen Beauftragten und wie ist er/sie für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen?

2. Im Planfeststellungsbeschluss ist Folgendes festgelegt:


Wer überprüft in der Praxis, ob diese Bestimmungen tatsächlich eingehalten werden?

3. Wie lange ist noch geplant, den Baustellenverkehr über das Nordbahnhofviertel abzuwickeln? Nach den Planfeststellungsunterlagen (Erläuterungsbericht für den PFA 1.1, Anlage 13.1, Seiten 8 und 10) war vorgesehen, dass im ersten Baujahr Aushubmengen über das öffentliche Straßennetz transportiert werden, solange die Baulogistik noch nicht fertig ist. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass es in Übereinstimmung mit dem Planfeststellungsbeschluss für den PFA 1.1 vom 28.01.2005 steht, wenn jetzt – im vierten Baujahr – immer noch Massentransporte über das öffentliche Straßennetz abgewickelt werden? 4. Befinden sich die erteilten Ausnahmegenehmigungen im Einklang mit den Planfeststellungsbeschlüssen? 5. Welche Handlungsspielräume hat die Stadtverwaltung, die Bürger im Nordbahnhofviertel vor den Lärmbelästigungen und Feinstaub durch die S21-Baustellen besser zu schützen?


Clarissa Seitz Peter Pätzold


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