Wir möchten Folgendes wissen:
1. Nach dem Planfeststellungsbeschluss (PFA 1.1 Seite 45) ist die Bahn verpflichtet, einen unabhängigen Immissionsschutzbeauftragten vor Baubeginn zu benennen. Konsequenterweise bedeutet dies, dass der Immissionsschutzbeauftragte nicht schon im Zuge der Planung und Planfeststellung beim Projekt Stuttgart 21 für die Bahn Lärmgutachten erstellt hat. Die Bahn hat die Stelle des Immissionsschutzbeauftragten, der auch Ansprechpartner für die Bürger sein muss, am 18.12.2012 mit Beginn 01.04.2013 ausgeschrieben. Wie lautet der Name des / der unabhängigen Beauftragten und wie ist er/sie für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen?
2. Im Planfeststellungsbeschluss ist Folgendes festgelegt: