Wir beantragen darüber hinaus folgende Änderungen: 6. Punkt 2 des Beschlussantrags wird neu wie folgt formuliert: Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil B der „Public Corporate Governance für die Landeshauptstadt Stuttgart“ regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre oder häufiger, auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. Vorschläge für seine Änderung und Fortschreibung zu unterbreiten. Dabei sind Gemeinderat und Einwohnerschaft rechtzeitig öffentlich zu beteiligen. 7. Zu Pkt. 2. Aufsichtsrat (S.1) wird durch ergänzt (kursiv!): „Der Aufsichtsrat achtet im Rahmen seiner Überwachungsfunktion darauf, dass er alle zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen erhält und dass die operativen Ziele, die die Gesellschaft verfolgt, den strategischen Zielen der Gesellschaft nicht entgegenstehen. Damit der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion fundiert nachkommen kann, wird von den Vorständen sichergestellt, dass Aufsichtsräten Unterlagen und Präsentationen rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor der AR-Sitzung) zugehen. 8. Pkt. 2. Aufsichtsrat (S.1, Kodexsynopse) wird ergänzt (kursiv!): „Der Aufsichtsrat achtet im Rahmen seiner Überwachungsfunktion darauf, dass er alle zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen erhält und dass die operativen Ziele, die die Gesellschaft verfolgt, den strategischen Zielen der Gesellschaft nicht entgegenstehen. Damit der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion fundiert nachkommen kann, wird vom Vorstand/ der Geschäftsführung sichergestellt, dass Aufsichtsräten Unterlagen und Präsentationen rechtzeitig (frühestens vier bis spätestens zwei Wochen vor der AR-Sitzung) zugehen. Begründung:
Christoph Ozasek Luigi Pantisano