Antrag vom 06/18/2012
Nr. 197/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

KombiTickets des VVS auch für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz

Das KombiTicket des „Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH“ (VVS) hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Mit Hilfe dieses Tickets gelingt es bei Großveranstaltungen (Konzerte, Theater, Sportveranstaltungen etc.), Verkehrsprobleme bei der An- und Abfahrt sowie beim Parken besser in den Griff zu bekommen. Außerdem werden mit dem KombiTicket Besucherinnen und Besucher an den ÖPNV herangeführt, die sonst nicht regelmäßig Busse und Bahnen benutzen. Sie müssen sich nicht um den Kauf einer „richtigen“ Fahrkarte kümmern, denn die Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung gilt automatisch als Fahrkarte für die Bahnen und Busse innerhalb des VVS. Mit dem KombiTicket ist es gelungen, den Anteil des ÖPNV bei Fahrten zu Großveranstaltungen deutlich zu steigern.

Der VVS hat bereits mit Veranstaltern (VfB Stuttgart, Staatstheater und Kulturgemeinschaft als Beispiele) direkt Vereinbarungen über die Einführung eines KombiTickets abgeschlossen. Auch mit der städtischen Veranstaltungsgesellschaft „in.Stuttgart“ wurde eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die vorsieht, dass für alle Veranstaltungen im NeckarPark (Hanns-Martin-Schleyer-Halle und Porsche-Arena) sowie auf der Freilichtbühne Killesberg ein KombiTicket vereinbart werden muss. Dabei tritt „in.Stuttgart“ häufig nicht selbst als Veranstalter auf, sondern als Vermieter der Hallen und Flächen. Das Angebot eines KombiTickets für die Besucherinnen und Besucher wird über die jeweilige Rahmenvereinbarung obligatorisch in den Verträgen mit den Veranstaltern sichergestellt. Das heißt, mit Abschluss zum Beispiel eines Hallenmietvertrages wird zugleich auch eine KombiTicket-Vereinbarung geschlossen.

Nach Ansicht der CDU-Fraktion sollte das bewährte KombiTicket-Modell in Zukunft auch für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz obligatorisch vereinbart werden. Der zentrale Platz in der Stuttgarter Innenstadt ist hervorragend an den ÖPNV angebunden, Stadtbahn-, Bus- und S-Bahn-Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Für größere Besuchermengen stehen dagegen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Eigentümer des Schlossplatzes ist das Land Baden-Württemberg, die Flächen werden vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) vermarktet. Auf dem Schlossplatz finden zahlreiche Veranstaltungen statt, beispielsweise in wenigen Tagen die „jazzopen Stuttgart“. Bei Veranstaltungen, die eine bestimmte Besucherzahl übersteigen und für die eine Eintrittsgebühr verlangt wird, sollte daher auch von Seiten des Landes ein KombiTicket obligatorisch vereinbart werden. Deshalb wollen wir, dass mit dem MFW Kontakt aufgenommen wird, um eine solche Rahmenvereinbarung abzuschließen.

Wir beantragen:

Das Thema dieses Antrages wird von der Stadtverwaltung mit dem Ziel auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des VVS-Aufsichtsrates am 10. Juli 2012 genommen, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung beauftragt, mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Verhandlungen aufzunehmen, um ein KombiTicket für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz zu vereinbaren.



Jürgen Sauer Alexander Kotz Joachim Rudolf
stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


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