Antrag
vom
06/18/2012
Nr.
197/2012
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff
KombiTickets des VVS auch für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz
Das
KombiTicket
des „Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH“ (VVS) hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Mit Hilfe dieses Tickets gelingt es bei Großveranstaltungen (Konzerte, Theater, Sportveranstaltungen etc.), Verkehrsprobleme bei der An- und Abfahrt sowie beim Parken besser in den Griff zu bekommen. Außerdem werden mit dem
KombiTicket
Besucherinnen und Besucher an den ÖPNV herangeführt, die sonst nicht regelmäßig Busse und Bahnen benutzen. Sie müssen sich nicht um den Kauf einer „richtigen“ Fahrkarte kümmern, denn die Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung gilt automatisch als Fahrkarte für die Bahnen und Busse innerhalb des VVS. Mit dem
KombiTicket
ist es gelungen, den Anteil des ÖPNV bei Fahrten zu Großveranstaltungen deutlich zu steigern.
Der VVS hat bereits mit Veranstaltern (VfB Stuttgart, Staatstheater und Kulturgemeinschaft als Beispiele) direkt Vereinbarungen über die Einführung eines
KombiTickets
abgeschlossen. Auch mit der städtischen Veranstaltungsgesellschaft „in.Stuttgart“ wurde eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die vorsieht, dass für alle Veranstaltungen im NeckarPark (Hanns-Martin-Schleyer-Halle und Porsche-Arena) sowie auf der Freilichtbühne Killesberg ein
KombiTicket
vereinbart werden muss. Dabei tritt „in.Stuttgart“ häufig nicht selbst als Veranstalter auf, sondern als Vermieter der Hallen und Flächen. Das Angebot eines
KombiTickets
für die Besucherinnen und Besucher wird über die jeweilige Rahmenvereinbarung
obligatorisch
in den Verträgen mit den Veranstaltern sichergestellt. Das heißt, mit Abschluss zum Beispiel eines Hallenmietvertrages wird zugleich auch eine
KombiTicket
-Vereinbarung geschlossen.
Nach Ansicht der CDU-Fraktion sollte das bewährte
KombiTicket
-Modell in Zukunft auch für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz
obligatorisch
vereinbart werden. Der zentrale Platz in der Stuttgarter Innenstadt ist hervorragend an den ÖPNV angebunden, Stadtbahn-, Bus- und S-Bahn-Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Für größere Besuchermengen stehen dagegen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Eigentümer des Schlossplatzes ist das Land Baden-Württemberg, die Flächen werden vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) vermarktet. Auf dem Schlossplatz finden zahlreiche Veranstaltungen statt, beispielsweise in wenigen Tagen die „jazzopen Stuttgart“. Bei Veranstaltungen, die eine bestimmte Besucherzahl übersteigen und für die eine Eintrittsgebühr verlangt wird, sollte daher auch von Seiten des Landes ein
KombiTicket
obligatorisch
vereinbart werden. Deshalb wollen wir, dass mit dem MFW Kontakt aufgenommen wird, um eine solche Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Wir beantragen:
Das Thema dieses Antrages wird von der Stadtverwaltung mit dem Ziel auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des VVS-Aufsichtsrates am 10. Juli 2012 genommen, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung beauftragt, mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Verhandlungen aufzunehmen, um ein
KombiTicket
für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz zu vereinbaren.
Jürgen Sauer Alexander Kotz Joachim Rudolf
stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
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