Antrag vom 12/21/2012
Nr. 448/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Fair Trade – auch auf dem Friedhof

Durch die Änderung des Bestattungsgesetzes hat der Landtag von Baden-Württemberg es den Kommunen ermöglicht, in ihren Friedhofsordnungen festzuschreiben, dass dort nur noch fair produzierte Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen. Diese müssten infolge dessen nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt werden.
Im Jahr 2005 wurde auf Antrag der Grünen eine Regelung zum Ausschluss von Kinderarbeit bei der Beschaffung verschiedener Güter, darunter auch Natursteine, eingeführt. Diese Regelung wurde dann im Jahr 2006 – in der damals einzig möglichen Form – als Soll-Vorschrift in die Friedhofssatzung aufgenommen. Nun kann diese Soll-Vorschrift konkretisiert werden. Damit kann die Kinderarbeit auch nachweislich im allgemeinen Gebrauch auf den Friedhöfen ausgeschlossen und eine faire Produktionsweise im allgemeinem unterstützt werden.
Um den Nachweis über die Herstellung der Steine erbringen zu können, ist ein Zertifikat notwendig. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen dem Städtetag, dem Bundesinnungsverband der Steinbildhauer, dem Spitzenverband der Deutschen Natursteinwirtschaft und entsprechenden Nichtregierungsorganisationen. Aus diesen Verhandlungen soll eine Liste mit geeigneten Zertifikaten hervor gehen.


Wir beantragen: 1. In der Friedhofssatzung der Stadt Stuttgart wird festgeschrieben, dass nur noch fair produzierte Grabsteine und Grabeinfassungen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind, verwendet werden dürfen. Die Soll-Vorschrift zur Kinderarbeit wird durch diese Regelung ersetzt.
2. Für die Zertifizierung wird die aus den Verhandlungen des Städtetags erarbeitete Liste mit geeigneten Zertifikaten zugrunde gelegt.


Peter Svejda Peter Pätzold


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