Haushaltsantrag vom 10/19/2017
Nr. 490/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 91
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Bundes in Kraft getreten. Damit wurden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe getroffen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Prostituierten besser zu schützen sowie die Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte, Ausbeutung und Zuhälterei zu bekämpfen. Die Kernelemente sind zum einen die Anmeldepflicht samt Informations- und Beratungsgespräch und eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und zum anderen die Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe.
Da es sich um eine vollständig neue gesetzliche Aufgabe handelt, bedarf es in den für die Umsetzung zuständigen Ämtern zusätzlicher Ressourcen, um die Vorgaben des Gesetzes erfüllen zu können. Auch wenn noch nicht klar ist, in welchem Umfang das Land den entsprechenden Mehraufwand durch Zuweisungen mitfinanziert, kann nicht länger mit der Bereitstellung der notwendigsten Personal- und Sachmittel gewartet werden (GRDrs 822/2017 „Geplante Umsetzung des ProstSchG“).


Wir beantragen daher:

1. Für den Bereich der freiwilligen Beratung und Untersuchung werden beim 2. Für erforderliche Laborkosten, medizinische und sonstige Ausstattung
und Verbrauchsmittel werden beim Gesundheitsamt Sachmittel


Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter


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