Haushaltsantrag vom 10/20/2015
Nr. 958/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP
Betreff

Haushalt 2016/2017
Besetzung von Stellen während der Mutterschutzfrist
Wie den Mitgliedern des Gemeinderats der Landeshauptstadt bekannt ist, werden Stellen, die aufgrund von Mutterschutz für diese Zeit nicht besetzt sind, erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist neu besetzt, wenn die Stelleninhaberin Elternzeit beantragt. Wir haben bereits im Doppelhaushalt 2014/15 beantragt, dass diese Praxis aufgehoben wird und bereits innerhalb der Mutterschutzfrist Vertretungskräfte eingestellt werden. Dies wurde unverständlicherweise im Hinblick auf die enormen Kosten abgelehnt. Die Frage, inwieweit tatsächliche Kosten entstehen oder eingeplante Einnahmen wegfallen, müsste nach nunmehr zwei Jahren der Beschäftigung mit diesem Thema dem Gemeinderat klar sein.

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Umlage U2 (Erstattung bei Aufwendungen während des Berufsverbot in der Schwangerschaft zu 100%) unseres Erachtens nach folgenden Hauptaspekt verfolgt: Um die Arbeitgeber vor Ausfall eines Mitarbeiters durch „drohende“ Schwangerschaften zu schützen und damit die Einstellung von Frauen zu forcieren, wurde die Umlage geschaffen. Dies sollte insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen vor finanziellen Einbußen durch Schwangerschaften schützen, da so kostenneutral Vertretungskräfte eingestellt werden können. Dies sollte analog natürlich auch für kleine und mittlere Ämter mit hohem Frauenanteil gelten. Sicher ist in jedem Fall, dass der Gesetzeszweck nicht war, die Personalkostensituation durch die Erstattung aus der Umlage U2, unter Umgehung von Neubesetzungen, zu verbessern.

Unseren Informationen nach wird jedoch beim Planansatz für die Personalkosten die Erstattung U2 für die insgesamt ca. 200 Schwangerschaften bereits auf der Habenseite verbucht. Diese Praxis widerspricht u. E. der Intention des Gesetzgebers zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen bei der Besetzung von Stellen und sollte daher schnellstmöglich geändert werden.

Nach Beratung in den ersten Lesungen zum DHH 2014/2015 und Klärung des Sachverhaltes im Personalbeirat am 19.11.2013, sind die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Punktes C 5 aus der Mitteilungsvorlage GRDrs. 905/2013 geklärt. Sie betragen bei der derzeit ausgeübten Praxis der Vorabeinstellung der Einnahmen aus der U2 1.000.000 €. Unseres Erachtens handelt es sich hierbei um eine längst überfällige und vom Gesetzgeber nicht zuletzt durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen (AAG) gewünschte, wenn nicht sogar verpflichtende, Gleichstellungsmaßnahme.


Daher beantragen wir:





Dr. Matthias Oechsner Sibel Yüksel
Sprecher der FDP


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