Haushaltsantrag vom 10/11/2017
Nr. 683/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Reinigungskräfte am Klinikum: Hochgruppieren, Arbeitszeit auf Wunsch erhöhen

Wir beantragen:
Begründung:

Der Großteil der Reinigungskräfte am Klinikum Stuttgart ist in Entgeltgruppe 1 (EG 1) eingruppiert. Diese Zuordnung ist falsch, da die Reinigungskräfte strengste Hygienevorschriften bei der Arbeit einhalten müssen, die EG 1 darf nach Tarifvertrag jedoch nur für „einfachste Tätigkeiten“ ohne spezifische Einarbeitung angewandt werden. Das Gehalt in dieser Gruppe ist so niedrig, dass Teilzeitbeschäftigte auf dem Jobcenter aufstockende Leistungen beantragen müssen. Vor allem alleinerziehende Mütter können von dem Geld nicht leben. Für die Stadt entsteht so am Jobcenter zusätzlicher, mit Kosten verbundener Verwaltungsaufwand, der nicht sein müsste. Für die Beschäftigten, die harten, körperlichen Einsatz am Klinikum leisten und hohe Verantwortung tragen, ist es entwürdigend, trotz Arbeit staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. 50 % der Reinigungskräfte haben nur Teilzeitstellen und bekommen bislang vom Klinikum nicht die Möglichkeit, als Vollzeitkräfte zu arbeiten.
Die Arbeit fürs Klinikum ist damit unattraktiv und erschwert die Personalgewinnung. Ständig bleiben Stellen unbesetzt. Vor allem jüngere Beschäftigte sind unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu gewinnen. Zudem kauft sich die Stadt über Personalunternehmen Leiharbeiter_innen ein. Für die „Leasing-Kräfte“ ist die Arbeit für die Leiharbeitsfirma attraktiver als eine Stelle bei der Stadt, weil sie in Leiharbeit zumindest in Vollzeit arbeiten können. Auf diese Weise würde endlich ein Anreiz für die Leiharbeitskräfte geschaffen werden, von der Leiharbeitsfirma zum Klinikum zu wechseln.

Der Einsatz von Leiharbeitskräften darf aber nicht zur Dauerlösung werden. Das Klinikum braucht festes, qualifiziertes Personal und muss für gesicherte Beschäftigungsverhältnisse sorgen.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch


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