Antrag vom 12/23/2010
Nr. 390/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Änderungsantrag zu GRDrs. 590/2010: Verkehrsentwicklungskonzept

Derzeit wird das Verkehrsentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart diskutiert. Ein Entwurf liegt vor. Wir Liberale beschäftigen uns intensiv mit dem Verkehrs-
entwicklungskonzept und erkennen einige Missstände, für deren Beseitigung wir eintreten.

So lehnen wir Liberale beispielsweise die Einführung einer Straßensteuer via City-Maut strikt ab.

Wir beantragen deshalb:

Folgende Änderungen im Verkehrsentwicklungskonzept vorzunehmen:

Seite 4/7

Der Satz " Während die City Maut durch die Bepreisung der mit dem MIV zurückgelegten Kilometer eine Angleichung der Kosten im Vergleich zum Tarifsystem des ÖPNV erwirkt,...." ist falsch. Die City-Maut bepreist nur den Übertritt über die Stadtgrenze und nicht die zurückgelegten Kilometer.

Da es keine Rechtsgrundlage für Kommunen gibt, ist der Abschnitt wie folgt neu zu fassen:

Die City-Maut bepreist die Einfahrt mit dem KFZ ins Stadtgebiet und zielt auf eine Verringerung des einfahrenden Verkehrs ab. Sie kann also nur bei entsprechender Höhe für diejenigen Menschen wirksam werden, für die die Abgabe eine spürbare finanzielle Wirkung entfaltet. Sie trifft alle Ein- und Auspendler Stuttgarts, also sowohl Stuttgarter die ins Umland und wieder zurück fahren, als auch Menschen die von außerhalb ins Stadtgebiet fahren.

Die Nahverkehrsabgabe hingegen will den ÖPNV stützen und dessen Nutzung für die Stuttgarter kostenfrei stellen. Sie wäre als Gebühr von allen Stuttgartern zu tragen, unabhängig von der individuellen Nutzung des ÖPNV.

Die City-Maut ist bei entsprechender Ausgestaltung ein wirksames Mittel zur Verkehrsgestaltung. Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage, die es den Kommunen erlaubt, eine City-Maut, Nahverkehrsabgabe oder ähnliche Gebühren zu erheben. Weder die Bundes- noch die Landesregierung lassen erkennen, dass in absehbarer Zeit ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden soll. Damit ist auch völlig unklar, welche Rahmenbedingungen gelten werden, wenn vielleicht eines Tages doch eine Rechtsgrundlage geschaffen würde. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, vorsorglich ein Konzept für eine City-Maut oder eine Nahverkehrsabgabe zu entwickeln, die dann bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig eingeführt werden könnte.


4.4.1 City-Maut

Der Abschnitt wird neu gefasst:

Die Einführung einer City-Maut würde für die Einpendler Arbeitsplätze in Stuttgart unattraktiver machen, das Kultur- und Sportangebot der Landeshauptstadt sowie die Einkäufe in Stuttgart verteuern. Wegzüge ins Umland sowie eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in den "Speckgürtel" Stuttgarts wären die Folge. Diese negativen Folgen können nicht durch die positiven umweltpolitischen Folgen eines abnehmenden Verkehrs kompensiert werden. Die Stadt Stuttgart hält daher die City-Maut als Verkehrsbeeinflussungsinstrument für nicht sinnvoll und nimmt daher von einer Einführung abstand.

4.4.2 Nahverkehrsabgabe

"Die Nahverkehrsabgabe ist ein preispolitisches Instrument, das ausdrücklich der Förderung des ÖPNV dienen soll. Die Abgabe wird mit der Vorhaltung des ÖPNV begründet. Da die Nahverkehrsabgabe von einem sehr großen Personenkreis (meist alle Einwohner) geleistet wird, entfällt auf die Einzelperson nur ein relativ geringer Beitrag.

Mit den Einnahmen aus der Nahverkehrsabgabe sollen die Fahrpreise des ÖPNV gesenkt werden. Im Extremfall könnte damit eine Freifahrtberechtigung für den ÖPNV gegenfinanziert werden. Zu diskutieren ist bei der Nahverkehrsabgabe unter anderem, welche Gruppen zur Zahlung herangezogen werden kann und soll (Einwohner oder Immobilienbesitzer) und wie hoch die Vergünstigung des ÖPNV sein soll."

Hinzugefügt wird:

Dieser Extremfall ist bei den hohen Kosten, die der ÖPNV in Stuttgart aufgrund der geografischen Lage verursacht, nicht zu erwarten. Da der ÖPNV in Stuttgart vielfach schon an der Kapazitätsgrenze agiert, würde ein erhoffter Anstieg der Fahrgastzahlen enorme Infrastrukturkosten und damit eine entsprechende Steigerung der Nahverkehrsabgabe nach sich ziehen. Gerade Bezieher kleinerer Einkommen würden diese Kosten spüren. Eine starke Abwanderung ins Umland und eine Steigerung der Pendlerströme wären die Folge. Dies im Zusammenhang mit einer nicht existierenden Rechtsgrundlage führt dazu, dass die Stadt Stuttgart die Einführung einer Nahverkehrsabgabe ablehnt.

Darüberhinaus sollen im VEK noch folgende Streichungen vorgenommen werden:

- Streichung des Begriffs CityMaut auf Seite 3/18
- Streichung des Unterpunktes Mobility Pricing / Einführung einer City-Maut auf Seite 3 / 23


Rose von Stein Michael Conz
Fraktionsvorsitzende


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