Haushaltsantrag vom 10/18/2019
Nr. 613/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Ausbau der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen mit VLC / LiFi Ausstattung

Wir beantragen:

Begründung

Für die komfortable Nutzung digitaler Medien ist die Anbindung an ein schnelles Glasfasernetz aller Schulen Voraussetzung. Die Stadt Stuttgart fördert diesen Ausbau. Ab Herbst 2019 können die Schulen Gelder aus dem Digitalpakt der Bundesregierung für die Installation einer internen digitalen Infrastruktur beantragen. Dabei wird zur Voraussetzung gemacht, dass die Schulen mit WLAN ausgestattet sind. WLAN ist eine umstrittene Technik, einerseits weil WLAN problemlos abgehört werden kann, andererseits wegen der Strahlenbelastung, sowohl durch die Accesspoints als auch die Endgeräte. Am Hegel-Gymnasium läuft deshalb das von der Stadt Stuttgart geförderte Pilotprojekt des Heinrich-Hertz-Instituts zu VLC. Damit hat die Stadt zur Erprobung einer Innovation beigetragen. Inzwischen ist diese Technik serienreif und wird von der Firma Signify/Philips am Markt angeboten. Die LiFi-Technologie bietet eine schnelle und stabile Alternative zu WLAN. So ist z.B. der Pressekonferenz­raum des Hamburger Volksparkstadions mit 84 Philips PowerBalance gen2-LED-Einbauleuchten ausgestattet, die dazuhin äußerst energieeffizient sind. Über diesen stellen sie eine verschlüsselte Internetverbindung von bis zu 150 Megabit pro Sekunde (Mbps) bereit. Die Nutzer erhalten einen USB Access Key, den sie an ihren Laptop anschließen können, um so über die Beleuchtung einen stabilen Internetzugang mit hohen Übertragungsgeschwindigkeiten zu bekommen. Die Lichtverbindung bietet dazuhin einen guten Datenschutz, da sie durch IMSI-Catcher von außen nicht abgehört werden kann.

Angesichts der Studienlage zu WLAN orientiert sich die Stadt am Vorsorgeprinzip und beachtete die offiziellen Empfehlungen.

· In der Gebrauchsanweisung der neuen Telekom-Router steht diese Warnung: "Funksignale: Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittel­barer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten"(TELEKOM 2017). Bedienungsanleitung Speedport Smart, Telekom, 2017, S. 21

· Das Umweltbundesamt empfiehlt: "WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt. Besonders nachts ist das empfehlenswert" (UMWELTBUNDESAMT 2013).

· Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt: „Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt generell, die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren, um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesundheitliche Risiken gering zu halten. Einfache Maßnahmen sind hierfür:

Hintergrund dieser Empfehlungen: In der wissenschaftlichen Literatur wird auf hoher wissenschaftlicher Ebene im Springer Reference-Book "Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants" (NAZIROGLU 2014) in einer Metastudie zu Ergebnissen der Forschung zur WLAN-Frequenz darauf hingewiesen, dass gerade auch schwa­che WLAN-Strahlung gesund­heitsschädlich ist. NAZIROGLU M, AKMAN H (2014): Effects of Cellular Phone - and Wi-Fi - Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain, in: I. Laher (ed): Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants, Springer Berlin Heidelberg, 106, S. 2431-2449 Die bisher größte 2,45 GHz - Überblicksstudie (Review) „Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Kognition und Verhalten“ (Wilke 2018) dokumentiert mehr als 100 Studien und kommt zu dem Schluss: „Die geltenden Grenz- und SAR-Werte schützen nicht vor den gesundheitlichen Risiken der WLAN-Strahlung. Die negativen Auswirkungen auf Lernen, Aufmerksamkeit und Verhalten begründen für Erziehungsinstitutionen aller Altersstufen einen Verzicht auf WLAN-Anwendungen ... WLAN sollte nicht in Schlafzimmern, an Arbeitsplätzen, in Aufenthaltsräumen, Krankenzimmern, Hörsälen, Klassenzimmern und in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden.“

Angesichts solcher Ergebnisse ist es naheliegend, bei vorhandenen Alternativen diese zu nutzen und auf WLAN an Schulen zu verzichten.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)


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