Haushaltsantrag
vom
10/17/2023
Nr.
1181/2023
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Mehr Menschenleben in Stuttgart retten:
App-basierte Alarmierungssoftware nachhaltig implementieren und Helfende akquirieren
Der Herz-Kreislaufstillstand ist eine der häufigsten Todesursachen. Insgesamt erleiden jedes Jahr über 50.000 Menschen in Deutschland Herz-Kreislaufstillstände. Obwohl also 25-mal mehr Menschen durch einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand als durch einen Verkehrsunfall ums Leben kommen, werden sehr viel weniger Maßnahmen dagegen ergriffen. Im Jahr 2020 wurden außerhalb der Krankenhäuser rund 60.000 Fälle mit Wiederbelebungen durch den Rettungsdienst verzeichnet. Von ihnen haben nur etwa 10 % überlebt.
In Baden-Württemberg soll die Hilfsfrist für den Rettungsdienst aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen. Nach nur drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung beginnt das Gehirn jedoch zu sterben. In nur rund 40 % der o.g. Fälle wurden im Jahr 2020 durch Laien Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet. Bei 25 % wäre der Herz-Kreislaufstillstand zudem durch einen Elektroschock mit einem AED (Automatischer Externer Difibrillator) therapierbar. Wenn also in mehr Fällen unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen würden, könnten sich die Überlebensraten mehr als verdoppeln. Zudem würden sich die Aufnahmen in Pflegeheimen reduzieren.
Es muss ein Ziel der kommunalen Daseinsvorsorge sein, allen sich in der LHS aufhaltenden Personen neben der öffentlichen Notfallrettung durch die Hilfsorganisationen und die Feuerwehr auch ein System zur Alarmierung von Ersthelfer*innen und die Information über in der Nähe verfügbare AED zur Verfügung zu stellen. Derzeit werden bereits in 21 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg Ersthelfer*innen über die „Region der Lebensretter“ alarmiert. Darunter auch die Nachbarlandkreise Böblingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis. Auch Landkreise in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beteiligen sich inzwischen am System. Das Alarmierungssystem „FirstAED“ soll auch in Stuttgart eingeführt werden und in der ILS betrieben werden. Über die App werden dann die möglichen Ersthelfer*innen im Umfeld des Notfalles alarmiert und bekommen zudem Hinweise zu AED-Standorten zur Verfügung gestellt.
Wir streben die Einführung des Alarmierungssystems in Stuttgart an und beantragen, dass die Verwaltung auf folgende Fragen Auskunft gibt:
1. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für die Implementierung App-basierte Alarmierungssoftware Software sowie die benötigten Personalstellen ein?
2. In den letzten Haushaltsberatungen wurde eine Stelle bei der Branddirektion und Sachmittel beschlossen. Diese sind laut Aussage der Branddirektion in der Sitzung des SGA vom 24.04.23 nicht auskömmlich. Wie ist der aktuelle Stand und können nicht verbrauchte Mittel übertragen werden?
3. Können für die Finanzierung Spenden eingenommen und verwendet werden?
4. Wie sieht es mit möglichen anderen Drittmittel bsp. aus Förderprogrammen aus?
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH
EHH
FHH
2024
2025
2026
2027
2028
2029 ff
- in Tausend Euro -
Finanzbedarf (gesamt)
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen
In
Anmeldeliste
(Rote Liste) enthalten
ja
nein
x
Wenn in Anmeldeliste enthalten
Seite
THH,
Referat
Prio./lfd. Nr.
GRDrs (Mitteilungsvorlage)
Ranking-Nr. im
BHH-Verfahren
Antrags-Nr. Bezirksbeiratsantrag
Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:
lfd. Nr. *)
Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit
bzw.
Stellen-
nummer
Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.)
KW-Vermerk
bisher
KW-Vermerk
neu
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)
Gez.
Dr. Marco Rastetter Petra Rühle
Stadtrat Fraktionsvorsitzende
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