- Die Stadtverwaltung berichtet noch in diesem Jahr zum Stand der Verhandlungen mit der EnBW über einen Erwerb des Gebäudes 50 und erläutert die vereinbarten Rahmenbedingungen (Zeitpunkt, Bedingungen und Konditionen) des Erwerbs durch die Stadt.
- Die Stadtverwaltung stellt dar, welche der geplanten gemeinbedarflichen Nutzungen (inkl. deren Flächenbedarfe) in dem Gebäude 50 untergebracht werden können und welche Bedarfe ggf. im restlichen Gebiet abgedeckt werden können/müssen.
- Aufgrund der besonderen Bedeutung dieses Stadtbausteins wird ein gesonderter Wettbewerb unter Beteiligung des Gemeinderats, des Bezirks und der Bürgerbeteiligung sowie der betroffenen Referate ausgelobt.