Antrag vom 11/29/2022
Nr. 374/2022

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Der neue Stöckach – Gemeinbedarfe klären und dauerhaft sicherstellen

Auf dem Gelände der EnBW am Stöckach soll unter dem Titel „Der neue Stöckach“ – Ein gutes Stück Stuttgart“ ein neues Stadtquartier entstehen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde 2017 gefasst. Im Jahr 2019 wurde ein offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt und der Wettbewerbsbeitrag des Planernetzwerks Tong+ als Sieger gekürt, welcher die Grundlage für den Rahmenplan bildet und im Zuge der Überarbeitung weiter angepasst wurde.
Mit der GRDrs 136/2022 wurde im März der Rahmenplan als Grundlage für den Bebauungsplan beschlossen sowie der Grundsatzbeschluss zum Erwerb des Gebäudes 50 (Stöckachstraße 48, Stuttgart-Ost) durch die LHS und die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf gefällt. Das Gebäudes 50 mit der zu erhaltenden Turnhalle soll zu einem sozialen, kulturellen und pädagogischen Zentrum für den gesamten Stadtteil umgenutzt werden.
Vom Referat für Jugend und Bildung wurde der Bedarf einer zweizügigen Ganztagesschule, ein zusätzlicher Standort für eine Kindertageseinrichtung und ein Regenbogenhaus gemeldet. Das Referat für Kultur und Recht meldete notwendige Büroflächen für die zukünftigen Mitarbeiter der Villa Berg sowie Arbeitsräumen und Quartierswerkstätten an. Über das Referat Soziales und gesellschaftliche Integration wurde ein Tagesstrukturangebot für Menschen mit Behinderung sowie Nutzungen durch die Volkshochschule genannt und vom Referat für Sicherheit, Ordnung und Sport kamen die Bedarfe der sportfunktionalen Nutzungen. In einer Veranstaltung wurde von S-IP das Gebäude nun auch noch als möglicher Standort für das Haus der Kulturen genannt.
Dies zeigt, dass mehr als ausreichend städtische Gemeinbedarfe für eine komplette Belegung des Gebäudes bestehen, die aller Voraussicht nach die oberirdische Nutzfläche von etwas unter 10.000 m² deutlich übersteigen.
Auch beim weiteren Verfahren ist vieles unklar. Es ist vorgesehen, den Umbau durch die EnBW durchführen zu lassen. Im Zuge der Umsetzung eines sozialen, kulturellen und pädagogischen Zentrums soll dann ein Erwerb des Gebäudes 50 durch die LHS erfolgen. Durch die SIM Konditionen und die vorgesehene Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf wurde die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass das Grundstück, ohne das Gebäude, unentgeltlich an die Stadt abzutreten sei.
Hier braucht es nun dringend eine schnelle Klärung, welche Gemeinbedarfe in dem Gebäude darstellbar sind und umgesetzt werden sollen. Zudem steht die Klärung bezüglich des anschließenden Erwerbs durch die LHS aus, der für die Umsetzung und den dauerhaften Erhalt der gemeinbedarflichen Nutzungen unabdingbar ist.
Genauso muss das anstehende Verfahren der Besonderheit des Stadtbausteins (gemischte Nutzungen mit pädagogischen und soziokulturellen Einrichtungen) Rechnung tragen. Aufgrund der besonderen Bedeutung ist hier ein gesondertes Wettbewerbsverfahren unter Einbindung des Gemeinderats, der betroffenen Referate sowie des Bezirks unabdingbar und muss zeitnah ausgelobt werden.

Daher beantragen wir:
gez.

Petra Rühle Andreas Winter




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