Daraufhin wurde von der Verwaltung die Mitteilungsvorlage „Handlungsstrategie Soziale Stadtentwicklung Stuttgart“ (GRDrs 156/2015) vorgelegt, in der mitgeteilt wurde, dass eine räumlich/planerische Strategie zum Umgang mit diesen Prozessen bis dato nicht vorläge und für die Erstellung einer solchen Konzeption HH-Mittel benötigt würden.
Wir haben das Thema bei den letzten HH-Beratungen 2016/2017 dementsprechend weiterverfolgt und für die Erarbeitung einer Handlungskonzeption Soziale Stadtentwicklung die erforderlichen HH-Mittel beantragt.
Wir sind der Meinung, dass das Thema dringlichst weiterverfolgt werden muss. Von den anstehenden sechs Maßnahmen zur Stadtentwicklungsplanung beim Amt für Stadtplanung (GRDrs 572/2017) und Stadterneuerung -lediglich die ersten zwei Maßnahmen sind in der grünen Liste zu finden- ist auch die Maßnahme Nr. 3 -Quartiersmonitoring Soziale Stadtentwicklung- zeitnah umzusetzen. Wir beantragen daher: 1. Für die Erarbeitung eines Quartiersmonitorings Soziale Stadtentwicklung werden jeweils EUR 22.500,00 im Jahr 2018 und im Jahr 2019 in den Haushalt eingestellt (Nr. 3 in der GRDrs 572/2017). 2. Die Verwaltung berichtet bis zur ersten Lesung, welche personellen Ressourcen hierfür benötigt werden und eventuell beantragt werden müssen. Dr. Matthias Oechsner Michael Conz Sibel Yüksel Sprecher der FDP