Antrag vom 10/15/2010
Nr. 303/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zweitwohnungssteuer - Steuergerechtigkeit

Aufgrund der Einführung der geplanten Zweitwohnungssteuer beantragen wir wie folgt:

Paragraph 3 der Satzung der Landeshauptstadt über Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 03.12.2009 in ihrer Fassung vom 23.09.2009 wird wie folgt geändert:

§ 3 wird um einen weiteren Befreiungstatbestand (Ziffer 4) wie folgt ergänzt und erhält folgende Fassung:

Von denen im § 2, Abs. 2 genannten Zweitwohnungssteuer sind steuerfrei

1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.

2. Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen.

3. Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Stuttgart befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlicht untergeordnet innehaben.

4. Räume, die noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem Elternteil inne haben.




Joachim Rudolf Dieter Wahl Jürgen Sauer


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