Anfrage vom 12/07/2012
Nr. 423/2012

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Handicap
Wie wird die Qualität der Fahrdienste gesichert?

Die Frage, wie behinderte Kinder in die Schule kommen und von welcher Qualität die entsprechenden Fahrdienste sind, hat den Gemeinderat schon mehrfach beschäftigt. Klar ist, dass es sich hier um besondere Schülerfahrten handelt, die ganz besonderen Ansprüchen genügen müssen. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit den betroffenen Eltern, ihren Kindern und den Schulleitungen einen Kriterienkatalog zusammengestellt, der unserer Ansicht nach als Basis einer neuen Ausschreibung der Schülertouren gelten müsste.
Uns interessiert, ob und wie die folgenden Kriterien von der Verwaltung bei der aktuellen Ausschreibung berücksichtigt wurden.


Daher fragen wir, ob bei der Ausschreibung folgende Aspekte beachtet wurden:

Sicherheit
• Die Schüler sind ständig unter Aufsicht des Fahrers und/oder der Begleitperson. Schüler dürfen in keiner Situation allein gelassen werden.
• „Spezialisierte Begleitpersonen“, d.h. Begleitpersonen von Schülern mit besonderen Krankheitsbildern (Epilepsie, Herz- und Kreislauferkrankungen etc.) müssen darüber hinaus insoweit geschult und qualifiziert sein, dass sie im Notfall auch zur Verabreichung von Medikamenten oder sonstigen Erste-Hilfe-Maßnahmen befähigt sind. (Rundschreiben des Landkreistages Baden-Württemberg Nr.:734/2009 - Anlage).
• Die Schüler sollten nach Möglichkeit immer von denselben Fahrern und Begleitpersonen befördert werden, Ausnahmen sollte es nur bei Krankheit geben.
• Begleitpersonen sitzen bei den Schülern im Fahrgastraum.
• Fahrer benötigen im Bus barrierefreien Zugang zum Fahrgastraum und zu den Schülern.
• Abholen und Zurückbringen der Schüler an der Haustür bzw. Schultür oder Wohnung bzw. Klassenzimmer ist ein verpflichtendes Leistungsmerkmal.
• Für eine Rollstuhlbeförderung ist die Einhaltung der entsprechenden DIN zwingend erforderlich: • Ein Handy ist für Notfallsituationen verfügbar (beim Beifahrer).
• Es gilt ein absolutes Höchstalter des Fahrzeugs von 10 Jahren.
• Es ist eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vorhanden.
• Ein Beförderungsplan und Notfallblätter der Schüler, auf denen von den Eltern evtl. Medikamenteneinnahmen und Verhalten bei Anfällen vermerkt sind, ist verschlossen im Fahrzeug vorhanden.

Ausstattung
• Es ist eine Klimaanlage für den Fahrgastraum vorhanden.
• Eine Standheizung bzw. eine ausreichende Heizungsanlage für den Fahrgastraum vorhanden sein muss.
• Eine Einstiegshilfe muss vorhanden sein.
• Hebebühnen sind für den Bedarfsfall vorzuhalten.
• Bei Bedarf müssen in Bussen Einzelsitze zur Begleitung von Schülern im Rollstuhl vorhanden sein.
• Es soll Radioanlage vorhanden sein.

Personal
• Es ist die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig.
• Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss vorhanden sein.
• Das Personal wird an die Schweigepflicht gebunden.
• Soziale Kompetenz muss vorhanden sein.
• Schulungen in Sicherungs- und Anschnalltechniken müssen durchgeführt werden.
• Schulungen in regelmäßigen Abständen müssen durchgeführt und dokumentiert werden. Die Schulungen müssen von nachgewiesen qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden und die Fahrer dürfen die Teilnahmebestätigung erst am Ende der Schulung erhalten.
• Schulungen müssen nicht nur im technischen Bereich, sondern auch zur Vermittlung von speziellem Wissen über Behinderungen, Erkennen von und Verhalten bei Krampfanfällen usw. durchgeführt wurden.
• Es muss ein Personenbeförderungsschein vorhanden sein.
• Ab einem Alter von 65 Jahren wird jährlich ein medizinisches Fahreignungsgutachten erstellt.
• Eine Krankheitsvertretung wird zugesichert.

Streckenführung
• Die einfache Beförderungszeit vom Wohnort zur Schule soll eine Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.
• Auf medizinische Notwendigkeiten wird Rücksicht genommen.
• Die Zeitdauer der vom Beförderungsunternehmen gewählten Fahrtstrecke darf nicht mehr als 30 Minuten länger dauern als die direkte Fahrtstrecke vom Wohnort zur Schule.

Organisation
• Die Fahrdienstleitung muss immer während der Beförderungszeit erreichbar sein.
• Der Beauftragte des Fahrunternehmens kontrolliert regelmäßig in der Schule den Fahrbetrieb.
• Das Unternehmen muss eine Organisationsstruktur vorweisen können, die zur Bewältigung eines solchen Auftrages in der Lage ist (z.B.: Büro vor Ort, Fachkräfte in der Fahrdienstleitung, usw.).

Ausschreibungen
• Es wird versucht, langfristige Kooperationen anzustreben, um die Kontinuität sicherzustellen (z. B. durch Bezugspersonen).
• Neben dem Preis richtet sich die Vergabe an Sicherheit, Fahrzeugausstattung, Personal und Organisation aus.
• Für Mitarbeiter und Begleitpersonen sind ortsübliche oder tarifliche Lohnvergütungen zu leisten und nachzuweisen.
• Zwischen Vergabe und Beginn der Vertragslaufzeit muss eine angemessene Vorlaufzeit für Planung, Organisation und Abstimmung zwischen Schule, Leistungserbringer und anderen Beteiligten liegen.
• Der Auftragnehmer verfügt nachweislich über Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen und kann dazu einschlägige Referenzen nachweisen (Kriterien: Anzahl der beförderten Schüler, räumliches Einzugsgebiet, Anzahl täglicher Touren, usw.).


Vittorio Lazaridis Silvia Fischer


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