Haushaltsantrag
vom
10/19/2023
Nr.
5054/2023
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Modellstadt klimaneutrale Baukultur
Begründung/Erläuterung
Die Klimafolgen des Bausektors sind immens. Bis zu 50 Prozent der globalen Klimaemissionen entfallen auf das Bauen. Das ist hauptsächlich bedingt durch den Einsatz klimaschädlicher Baustoffe und kritischer Primärrohstoffe. Vor allem durch die Herstellung von Infrastrukturen wird CO2 in großen Mengen freigesetzt.
Zur Entwicklung des IBA-Quartiers „KäpseLE“ in Leinfelden-Echterdingen wurde im Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit SOBEK – und auf Basis der DGNB-Regelwerke – erfolgreich eine Mehrfachbeauftragung mit der Maßgabe einer Klimaamortisation innerhalb von 15 Jahren durchgeführt. Auch im IBA-Quartier „Korber Höhe“ in Waiblingen kommt ein entsprechendes Verfahren zur Anwendung.
Diese erfolgreichen Anwendungsfälle zur Bilanzierung von bauseitigen Emissionen (Graue Energie) wollen wir möglichst schnell in ein Regelverfahren überführen, da das sehr allgemein gefasste Bewertungskriterium „Nachhaltigkeit“ sowohl im Wege der Vorprüfung als auch in den Jury-Beratungen selbst nicht die notwendige Beachtung erhält – und somit der Klimarucksack der Wettbewerbsentwürfe nicht in der gebotenen Weise gewürdigt wird. Mit dem skizzierten Verfahren wird bereits die Wettbewerbsteilnahme an eine Lebenszyklusbilanzierung gebunden, womit der Fokus tatsächlich auf den Städtebau, die Architekturqualität und Wirtschaftlichkeit gerichtet werden kann.
Der Grundsatzbeschluss Klimaneutralität 2035 muss zwingend mit dem Übergang zu einer klimasensiblen Kultur des Planens und Bauens einhergehen. Stuttgart hat im Rahmen der IBA’27 die Chance, Vorreiterin für klimagerechte Wettbewerbsverfahren zu werden.
Wir beantragen:
1. Ab 2024 ist in städtebaulichen und hochbaulichen Wettbewerbsverfahren sowie bei
Mehrfachbeauftragungen der Nachweis zu erbringen, dass Quartiere oder Gebäude über ihren Lebenszyklus hinweg emissionsfrei sind. Die Emissionsfreiheit bezieht sich dabei sowohl auf die Betriebsphase als auch auf die Errichtungsphase, wobei die durch Herstellung, den Transport und den Einbau der Baumaterialen hervorgerufenen grauen Emissionen innerhalb von 15 Jahren nach Fertigstellung zu kompensieren sind. Hierfür sind geeignete und einfach handhabbare Verfahren zur Klimabilanzierung anzuwenden.
2. Im Stellenplan der Stabstelle Klimaschutz bei S/OB wird hierfür ab 2024 eine unbefristete Planstelle EG13 geschaffen.
Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:
lfd. Nr. *)
Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit
bzw.
Stellen-
nummer
Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.)
KW-Vermerk
bisher
KW-Vermerk
neu
1,0
S/OB
Planstelle „Modellstadt klimaneutrale Baukultur“
EG13
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)
Gezeichnet:
Christoph Ozasek, Ina Schumann, Verena Hübsch, Deborah Köngeter, Thorsten Puttenat
zum Seitenanfang