Haushaltsantrag vom 10/20/2015
Nr. 437/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2016/17 - Finanzplanung bis 2020
Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK -
Geschäftsstelle des Behindertenbeauftragten bedarfsgerecht ausstatten

2012 ist bei der Landeshauptstadt Stuttgart die Stelle eines ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung geschaffen worden. Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung wird bisher durch eine Verwaltungsmitarbeiterin unterstützt.

Bereits in der SGA-Sitzung am 23.03.2015 hat die damalige Behindertenbeauftragte darauf hingewiesen, dass ihre Sprechstunden rege in Anspruch genommen werden und dass es nicht möglich ist, der Nachfrage mit den vorhandenen Ressourcen gerecht zu werden. Diese Entwicklung hat sich inzwischen offenkundig fortgesetzt. Die Sprechstunden des Behindertenbeauftragten werden rege in Anspruch genommen.

Zum 01.01.2015 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz, L-BGG) vom Landtag verabschiedet worden. Es enthält einerseits die Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Behindertenbeauftragten zur Verwirklichung der Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK und andererseits die Verpflichtung zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in kommunale Entscheidungsprozesse. Außerdem wurden die gesetzlichen Aufgaben der Behindertenbeauftragten wesentlich erweitert. Neben der Ombudsmann-Funktion hat der Behindertenbeauftragte jetzt auch verstärkt strukturelle Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Stuttgarter Infrastruktur für Menschen mit Behinderung, Öffentlichkeitsarbeit, der Ausbau der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und natürlich auch die Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung des von der CDU-Gemeinderatsfraktion für äußerst wichtig gehaltenen Behindertenbeirats.

Zur Erfüllung und Wahrnehmung der neuen gesetzlichen Aufgaben, die sich aus dem L-BGG ergeben sowie zur Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen und Forderungen, die der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK mit sich bringen, ergibt sich für die Geschäftsstelle des Behindertenbeauftragten ein zusätzlicher Personalbedarf.

Wir beantragen:

Für die Geschäftsstelle des Beauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung wird eine zusätzliche 0,5 Sachbearbeiterstelle geschaffen.


Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender


Iris Ripsam


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