Antrag vom 09/29/2014
Nr. 265/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Luftreinhalteplan sinnvoll ergänzen

Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans geht in die richtige Richtung. Es sind Maßnahmen aufgeführt, die Verbesserungen bringen, die auch von Seiten der Stadt finanziert sind und damit auch real umgesetzt werden. Zuständig ist für den Luftreinhalteplan das Regierungspräsidium (RP), welches aber keine eigenen Ideen eingebracht hat, sondern die Maßnahmen der Stadt aufführt, welche von dieser schon umgesetzt oder in Planung sind. Uns fallen dazu aber noch einige Ergänzungen ein.
Das Thema Citylogistik ist kein neues Thema, sondern wird auch von der IHK diskutiert. Gerade hier könnte mit schadstoffarmen (z.B. Erdgas-) Antrieben, Lastenrädern oder einer speziellen Logistik ein Beitrag zur Luftreinhaltung gemacht werden.
Ebenso muss man die Forderung nach Rußfiltern und Katalysatoren bei Baumaschinen in die Fortschreibung hinein nehmen und die Nutzung von sauberen Baugeräten für alle Baustellen in Stuttgart zur Regel machen.
Die Elektromobilität darf nicht nur auf die Autos beschränkt sein. Gerade im urbanen Verkehr werden Pedelecs, E-Bikes und E-Roller wichtig als saubere Fortbewegungsmittel. Dazu müssen diese Bereiche gefördert werden.
Für die weitere Diskussion über die Car-Sharing-Sonderform e-car2go ist es notwendig darzustellen, welche Auswirkungen die Nutzung auf den Verkehrsbereich hat, insbesondere auf die Nutzung oder Anschaffung privater Pkws.
Tempo 40 auf Steigungsstrecken ist sinnvoll, das haben die Untersuchungen zur Hohenheimer Straße gezeigt. Die Umsetzung geht voran, aber es wäre notwendig, sofort mehr Steigungsstrecken als Tempo 40-Strecken auszuweisen. Dies ist ja schon geplant, aber die Umsetzung erfolgt eher in Schrittgeschwindigkeit als mit Tempo 40. Man könnte in zwei Schritten vorgehen: Zuerst Tempo 40 einführen, also die Schilder stellen und dann zu einem späteren Zeitpunkt die Statistikmodule einsetzen, um die Auswirkungen festzustellen.


Wir beantragen daher:

1. Die Umsetzung der Maßnahme M 1 „Tempo 40 auf Steigungsstrecken“ erfolgt in zwei Stufen. Sofort erfolgt die Umstellung auf Tempo 40 durch einfache Beschilderung auf allen in GRDrs 673/2013 vorgeschlagenen Steigungsstrecken, bei denen keine Anpassung von Lichtsignalanlagen erforderlich ist (Immenhofer Straße, Zeppelinstraße, Birkenwaldstraße, Türlenstraße, Robert-Mayer-Straße, Lenzhalde, vgl. Antrag 183/2014). 2. Die GRDrs 626/2014 und die Maßnahmen dort werden nicht nur um ein Feststoffverbrennungsverbot ergänzt, sondern auch um einen Punkt 4, welcher die Pflicht zu
Emissionsreduktionen bei Baumaschinen einfordert.

3. Der Punkt M 8 der E-Mobilität wird ergänzt um Förderung von Zweirädern wie z. B. Pedelecs, E-Bikes, E-Roller. Die Verwaltung stellt im Laufe dieses Jahres dar, wie diese Förderung aussehen könnte.
4. Bis zur Entscheidung über eine mögliche Verlängerung bei der kostenlosen Parkregelung für E-Autos stellt die Verwaltung dar, welche Erfahrungen mit dem Projekt e-car2go gemacht wurden, insbesondere beim Thema Auswirkungen auf die persönliche Mobilität der Nutzerinnen und Nutzer.
5. Die Stadt entwirft eine Zielbeschreibung eines Citylogistik Konzepts unter Einbeziehung der bisher an dem Thema Beteiligten, wie z.B. die IHK Stuttgart. Dabei wird auch die Möglichkeit betrachtet, ab 2016 nur noch emissionsfreie Lieferfahrzeuge in der City zuzulassen.


Peter Pätzold Jochen Stopper


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