Anfrage vom 07/21/2016
Nr. 245/2016

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Waren Kundgebungen von Erdogan-Anhängern angemeldet?

In der Nacht vom 15. zum 16. Juli und tags darauf am 16. Juli fanden in Stuttgart Protestkundgebungen mit Hunderten von Anhängern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan statt. Vor dem türkischen Konsulat am Kernerplatz waren es 600, auf dem Marktplatz 500 Demonstranten. Nach Presseberichten sollen unter den Demonstrationsteilnehmern auch eine Anzahl von Erdogan-Gegnern und Mitglieder der “Grauen Wölfe“ gewesen sein. Letztlich erforderten die Demonstrationen ein erhebliches Polizeiaufgebot, so dass die Proteste ohne schwere Ausschreitungen verliefen.

Die Frage der Rücksichtnahme und Loyalität gegenüber dem Gastland soll hier nicht gestellt werden. Ob es zumutbar ist, politische Konflikte zu importieren und politische Auseinandersetzungen in diesem Umfang hier auszutragen, muss auf Bundesebene debattiert und geklärt werden. Die Frage der Legalität der Protestkundgebungen ist jedoch auf kommunaler Ebene zu behandeln.

Deshalb fragt die AfD-Fraktion:

  1. Waren die Demonstrationen gemäß dem Versammlungsrecht beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt und genehmigt?
  2. Wie viele Polizisten waren im Einsatz?
  3. Wurden auf den Kundgebungen verbotene Flaggen und Symbole gezeigt?

Prof. Dr. Lothar Maier Bernd Klingler Dr. Heinrich Fiechtner Eberhard Brett


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