Anfrage vom 09/11/2020
Nr. 370/2020

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Rechtmäßigkeit der Pop-Up Radwege gegeben?

Erst vor wenigen Tagen ertönte aus Berlin die Nachricht, dass die Berliner Pop-Up Radwege vom dortigen Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurden. So dürfen Pop-up-Radwege laut dem Gerichtsurteil nur umgesetzt werden, wenn die verkehrliche Situation eine Gefahrenlage offenbart. Auch wenn das Berliner Verfahren noch nicht abgeschlossen ist (da eine Berufung wohl geplant sei), so kann zumindest die rechtmäßige Zulässigkeit der Pop-Up Radwege vorerst in Frage gestellt werden.

Nachdem auch in Stuttgart diese Maßnahme für viel Unmut und eine emotionale Debatte gesorgt hat, wäre es fatal, wenn sich die Maßnahme als unzulässig erweisen würde. Verwaltungshandeln muss immer auf sicheren rechtlichen Füßen stehen.

Deshalb fragen wir:

1. Wie bewertet die Stadtverwaltung das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die Zulässigkeit von Pop-Up Radwegen?

2. Welche Schlussfolgerungen und Ableitungen können für Stuttgart und die Umsetzung vor Ort gezogen werden?

3. Zudem bitten wir die Stadtverwaltung, nochmals eine rechtliche Zulässigkeit vor dem Hintergrund des Berliner Urteils zu prüfen.

4. Da die Einrichtung der Radwege befristet beschlossen wurde, fragen wir, wann der Rückbau losgelöst von der Rechtmäßigkeit erfolgen wird?

5. Wir bitten um Beantwortung der Fragen in der Sitzung des STA am 22. September 2020.


Alexander Kotz Dr. Carl-Christian Vetter Beate Bulle-Schmid
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


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