Antrag und Anfrage
vom
10/10/2014
Nr.
289/2014
Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff
"Urban Harvesting" (Urbanes Ernten)
Im Herbst sehen wir viele Bäume in öffentlichen Grünanlagen, die leckere Früchte tragen. Allerdings werden die Äpfel, Birnen oder Nüsse nicht geerntet, fallen überreif zu Boden und verfaulen dort. Dass das eigentlich nicht sein müsste, zeigt uns ein Beispiel aus Korntal- Münchingen. Eine junge Familie hat sich dort mit der Frage, wo es Apfelbäume gibt, die sie zum Saftpressen / Mosten abernten darf, an BUND, Obst- und Gartenbauverein und Stadt- verwaltung gewandt. In kürzester Zeit wurden der Familie zahlreiche Apfelbäume zum freien und kostenlosen Abernten genannt. Auch die Stadtverwaltung von Korntal-Münchingen hat sich über die Anfrage gefreut und erklärt, dass sie froh sei, wenn das Obst aus städtischen Grünanlagen Verwendung finde und nicht verkomme.
In Zeiten, in denen "Urban Gardening" in Stuttgart eine offenbar immer größere Zahl Anhänger findet und sogar mit städtischen Mitteln gefördert wird (siehe GRDrs 609/2014), sollte über die Verwertung des Obstes von Bäumen in öffentlichen Grünanlagen nachgedacht werden.
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung möge im zuständigen Ausschuss darüber berichten, unter welchen Voraussetzungen "Urban Harvesting" (Urbanes Ernten) machbar wäre und der Bevölkerung angeboten werden könnte.
Wir fragen:
Kann nachvollzogen oder abgeschätzt werden, wie viele Obstbäume in den öffentlichen Grünanlagen Stuttgarts stehen und um welche Obstsorten es sich dabei handelt?
Ist es der Stadtverwaltung möglich, die Obstbäume in öffentlichen Grünanlagen bzw. die öffentlichen Grünanlagen, auf denen Obstbäume stehen, zu kartieren und diese Kartierung vorzulegen?
Könnte eine solche Karte der Bevölkerung auf stuttgart.de und in einem kleinen Flyer zur Verfügung gestellt werden?
Oder könnten die frei abzuerntenden Bäume durch Schilder / Nummern gekennzeichnet werden?
Selbstverständlich müssen beim "Urban Harvesting" von vorneherein einige Spielregeln festgelegt werden:
Die im Rahmen des "Urban Harvesting" geernteten Früchte dürfen nur für private Zwecke verwendet werden, eine gewerbsmäßige Ernte und Verwertung des Obstes ist ausdrücklich untersagt.
Es muss sichergestellt sein, dass Streuobstwiesen privater Eigentümer nicht abgeerntet werden.
Die Personen, die Obst in öffentlichen Grünanlagen ernten, tun dies auf eigene Gefahr. Sie müssen die eventuell dazu benötigten Gerätschaften selber mitbringen.
Bäume dürfen nicht verletzt oder beschädigt werden. Äste dürfen nicht abgebrochen, abgeschnitten oder abgesägt werden.
Die Grünanlagen, in denen die Obstbäume stehen, dürfen nicht befahren (PKW, etc.) und beschädigt werden.
Das geerntete Obst, Gerätschaften und Abfälle müssen restlos mitgenommen werden.
Jürgen Zeeb Rose von Stein
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
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