Antrag vom 10/14/2020
Nr. 428/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bericht zur Veräußerung des städtischen Gebäudes Föhrstraße 4 in Neuwirtshaus

Seit fast einem Jahr versucht die Stadt, das Gebäude Föhrstraße 4 in Neuwirtshaus zu verkaufen, bei dem es sich um einen Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg handelt. Wie in der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten vom 28. September 2020 berichtet wurde, ist es der Stadt bisher nicht gelungen, einen Käufer für das seit langer Zeit leerstehende Bauwerk zu finden.

In dem Zeitungsartikel wird auch deutlich, warum sich das Kaufinteresse an diesem Gebäu- de in engen Grenzen halten dürfte. Dort heißt es: "Sollte sich ein Investor finden, muss dieser sich an klare Vorgaben halten. Das Haus steht unter Denkmalschutz, Eingriffe in die Bausubstanz (Fassade, Mauern, Ausstattung) sind nicht gestattet. Zudem ist die künftige Nutzung genehmigungspflichtig." Und weiter: "Aus Gründen des Denkmalschutzes und anderer Gegebenheiten (beispielsweise hat das Gebäude keine Fenster) hält Zügel* eine Wohnnutzung für unrealistisch. Das Planungsrecht schreibt auf dem Areal eine einge- schossige Bauweise fest, ein Teil des Grundstücks ist als Verkehrsfläche ausgewiesen."

( * gemeint ist Herr Thomas Zügel, Leiter des Liegenschaftsamtes der Stadt)

Da es kaum Spielräume für Änderungen und Anpassungen am Gebäude zu geben scheint, halten wir einen Verkauf des Gebäudes für unrealistisch. Viel sinnvoller wäre es aus unserer Sicht, den Denkmalschutz aufzuheben oder wenigstens zu lockern, um auf dem Grundstück oder im bestehenden Gebäude - das sich ja mitten in einem Wohngebiet befindet - eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Aufgrund der Lage des Grundstücks und der engen Wohn- straßen im Stadtteil Neuwirtshaus, halten wir die Ansiedlung von Gewerbe an dieser Stelle für ungeeignet.

Bestünde der Denkmalschutz nicht, dann würde es sich bei diesem Objekt um ein klas- sisches Projekt der Innenentwicklung und der Revitalisierung einer bereits bebauten und versiegelten Fläche handeln. Es ist also abzuwägen, was wichtiger ist: Ein nicht nutzbares Denkmal oder eine zeitgemäße, sinnvolle und angemessene Nutzung des Grundstücks oder des Gebäudes durch die Ermöglichung des (Ein-)Baus von Wohnungen.


Wir beantragen:

Die Verwaltung möge baldmöglichst im zuständigen Ausschuss über den Sachstand der Veräußerung des Grundstücks und Gebäudes Föhrstraße 4 berichten. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet und diskutiert werden:
  1. Wie bewertet die Verwaltung unter den aktuell bestehenden Rahmenbedingungen die Chancen für einen Verkauf des Gebäudes?
  2. Aus welchen Gründen wird das Gebäude als Denkmal eingestuft?
  3. Unter welchen Bedingungen kann der bestehende Denkmalschutz aufgehoben bzw. gelockert werden, um auf dem Grundstück oder im bestehenden Gebäude eine Wohnnutzung zu ermöglichen? Kann hierzu im Gemeinderat eine Entscheidung herbeigeführt und getroffen werden?
  4. Welchen Rahmen gibt der bestehende Bebauungsplan vor und könnte er ggf. abge- ändert/angepasst werden?


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Michael Schrade
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


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