Haushaltsantrag vom 10/24/2019
Nr. 1171/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2020/2021 Antrag Nr. 156
Förderabgabe für eine einzigartige Kulturlandschaft

Bereits im Juni 2010 haben wir mit dem Antrag „Für Kunst und Kultur, für ein attraktives Stuttgart“ eine Kulturförderabgabe vorgeschlagen: Hotelgäste sollen mit einem eher überschaubaren Obolus zum Erhalt der herausragenden Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt beitragen. Obwohl wir damals die Rechtmäßigkeit durch eine gutachterliche Stellungnahme belegen konnten, hat sich eine Mehrheit im Gemeinderat gegen diese Abgabe ausgesprochen.
Dagegen wurde in Freiburg deren Einführung 2013 beschlossen und 2015 umgesetzt. Gegen sie wurde bis zum Bundesverwaltungsgericht Klage geführt. Im Jahr 2016 urteilten die Leipziger Richter jedoch, dass die damals „Bettensteuer“ genannte Abgabe rechtmäßig sei.
Übrigens wurde damals auch darauf hingewiesen, dass seit Einführung der Kulturförderabgabe die Zahl der Übernachtungen in Freiburg angestiegen war.
Stuttgart, Deutschlands Kulturmetropole Nummer 1, hat eine herausragende, in Teilen international ihresgleichen suchende Kulturlandschaft, die Jahr für Jahr viele Touristen nach Stuttgart lockt, die unsere Stadt beleben und über die wir uns freuen. Wir meinen, mit einem im Vergleich zu den Übernachtungskosten kaum ins Gewicht fallenden Obolus können sie dazu beitragen, dass das kulturelle Angebot in der Landeshauptstadt auch zukünftig hochkarätig ist.


Wir beantragen:

1. Die Verwaltung macht im Rahmen der ersten Lesung des Haushalts einen Vorschlag, wie eine Kulturförderabgabe für Stuttgart ausgestaltet werden kann.
2. Die Erhebung einer Kulturförderabgabe zum 01.01.2020 wird vorbereitet.


Gabriele Nuber-Schöllhammer Andreas Winter


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