Anfrage
vom
07/22/2016
Nr.
239/2016
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Ripsam Iris (CDU), Porsch Nicole (CDU), Dr. Nopper Klaus (CDU), Stradinger Fred-Jürgen (CDU)
Betreff
Hebammen, die Familien auch in der Zeit nach der Geburt begleiten
Ausgebildete bzw. examinierte Hebammen sind hoch qualifiziert und verrichten unvergleichlich wertvolle Arbeit bei der Geburt und danach für Mutter und Kind.
Immer wieder hört und liest man, dass es wenige, um nicht zu sagen zu wenige Hebammen gibt. Ein Grund dafür sind wohl die hohen Haftpflichtversicherungssummen, die Hebammen aufbringen müssen, was mitunter die Ausübung dieses Berufs unattraktiv macht. Aber auch Hebammen, welche die Familien postnatal begleiten, sind rar, wohl weil verschiedene Rahmenbedingungen für diesen Berufszweig nicht stimmig sind.
Gerade auch in Sachen Kinderschutz ist die familienbegleitende Unterstützung durch Hebammen bzw. Familienhebammen während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Geburt von immenser Bedeutung. Denn sie können der jungen (werdenden) Mutter, vor allem auch wenn es um Erstgeburten geht, wichtige Hilfestellung bei unterschiedlichen Fragen geben. Zudem sind sie die ersten, die erkennen, ob für das Kindeswohl vollumfänglich gesorgt ist oder ob Bedarf an einer spezifischen Unterstützung besteht. Die Familienhebamme kann den Zugang zum Hilfesystem aufzeigen.
Unsere Gesellschaft muss den Anspruch haben, diese unmittelbare Arbeit für Mutter und Kind durch qualifizierte Hebammen und insbesondere auch durch Familienhebammen mit deren Zusatzqualifikation leisten zu können. Das Neugeborene steht im Mittelpunkt – im Bedarfsfall muss ihm sowie der Mutter bzw. der Familie besondere Hilfe zuteilwerden.
Da für die meist selbständigen (Familien)Hebammen nachvollziehbar das Risiko bzw. die Kosten für die Haftpflicht oft zu hoch sind, als dass sie sich in der Lage sehen, den erlernten Beruf tatsächlich ausüben, ist nach tragfähigen Lösungen zu suchen, die den Anreiz für diese Berufswahl und -ausübung erhöhen.
Vor diesem Hintergrund
fragen
wir:
1.) Wie groß ist die Nachfrage nach Hebammen in Stuttgart, insbesondere auch nach Familienhebammen in der Nachversorgung bis zu einem Jahr?
2.) a) Wie viele Hebammen werden in Baden-Württemberg pro Jahr ausgebildet – wie viele von ihnen in Stuttgart, und noch wichtiger, wie viele von ihnen werden in Stuttgart tätig?
b) Wie sieht der prozentuale Anteil der in Stuttgart tätigen Hebammen in Bezug auf die Geburtenrate im Vergleich zu dem in anderen Landesteilen Baden-Württembergs aus?
3.) Kann die Attraktivität der Berufsausübung für die Familienhebamme gesteigert werden, indem die Möglichkeit für sie geschaffen wird, vermehrt im Angestelltenverhältnis zu arbeiten?
4.) Wie können Krankenhäuser mit Geburtshilfestation von den hohen Versicherungsprämien entlastet werden, so dass es leichter fällt, Hebammen einzustellen?
5.) Welche Möglichkeiten bestehen, insbesondere Familienhebammen bei freien Trägern, die insbesondere im Bereich Kinderschutz aktiv sind, unter Inanspruchnahme von SGB V- Leistungen anzustellen?
6.) Da der Kinderschutz eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, fragen wir, inwieweit die Stadt hier unterstützend wirken kann?
Iris Ripsam MdB Nicole Porsch
Dr. Klaus Nopper Fred-Jürgen Stradinger
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