Antrag und Anfrage vom 12/07/2022
Nr. 386/2022

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Offene Fragen zum Vergleich zwischen EnBW und der Stadt Stuttgart über das Wassernetz
Änderungsantrag zu „Vergleichsvereinbarung zur Beendigung der Rechtsstreitigkeiten Wasser und Löschwasser“ (GRDrs 811/2022)

Wir fragen und bitten um schriftliche, umfassende und erschöpfende Antworten zu folgenden Fragestellungen:
Wir beantragen:

Begründung:

Knapp 21 Jahre ist die Jahrhundert-Fehlentscheidung des Stuttgarter Gemeinderats jetzt her, die Technischen Werke Stuttgart (TWS) zu de-kommunalisieren. Dieser neoliberale Geist belastet die Stuttgarter Kommunalpolitik bis heute – seit über zehn Jahren streiten sich die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) und die Stadt Stuttgart um das Stuttgarter Wassernetz mit seinen 2500 Kilometern Wassernetz, 44 Hochbehältern, 87 Trinkwasserkammern, 39 Pumpwerken, 16 949 Hydranten und den 16 247 Schiebern. Die Stuttgarter Verwaltungsspitze hat in diesem Jahrzehnt der gerichtlichen Auseinandersetzung jeglichen Elan vermissen lassen, um ihre Interessen und Aufgaben in der Daseinsvorsorge wahrzunehmen. Der vorgeschlagene Vergleich, der jetzt auf dem Tisch liegt, spiegelt diese passive Haltung wider. Neben überaus schlechten Verhandlungsergebnissen ist auch die Art und Weise, wie dieser Vergleich zustande kam überaus kritikwürdig.

Inhaltlich stellen sich fundamentale rechtliche Fragen: aus dem Vergleichsvorschlag ist nicht ersichtlich, ob es eine rechtssichere Rückkaufoption für die Stadt gibt. Es ist kein Preis für den Rückkauf vereinbart, die Auswirkungen auf den Rechtsstreit um das Fernwärmenetz sind nicht absehbar. Zudem bauen Verwaltungsspitze und EnBW unnötigerweise Druck auf den Gemeinderat, der innerhalb von 21 Tagen ein undifferenziertes „Ja“ oder „Nein“ zum Vergleich abgeben soll.

Demgegenüber waren die Gremien der EnBW in den Verhandlungen und beim Ergebnis involviert – von städtischer Seite aus geschah dies nicht. Dieser Umgang mit dem Hauptorgan der Kommune missachtet jegliche demokratischen Grundsätze. Zudem spiegelt sich das Bürgerbegehren „100 Wasser“ in keiner Weise in dem Vergleichsvorschlag, zu dem sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit seinerzeit bekannte. Der vorliegende Vergleichsvorschlag ist in der Form in vielerlei Hinsicht inakzeptabel – jetzt braucht es neue Verhandlungen, ohne Zeitdruck und mit einer klaren Faktenlage. Zunächst müssen alle relevanten Fragen beantwortet werden, bevor über den Vergleich abgestimmt werden muss. Wer sich zehn Jahre Zeit für ein Gerichtsverfahren nimmt, muss dem Gemeinderat mehr als 21 Tage zur Beratung über einen Vergleich geben.


Gez.
Hannes Rockenbauch Laura Halding-Hoppenheit
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzende)

Matthias Gottfried Guntrun Müller-Enßlin Luigi Pantisano

Johanna Tiarks Stefan Urbat


zum Seitenanfang