Antrag vom 12/21/2020
Nr. 540/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Neue HOAI: Qualität und kein Lohndumping bei Architekt*innen-Leistungen

Seit dem Beschluss des Bundesrates vom 06.11.2020 gelten die Honorartabellen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nicht mehr. Wir befürchten, dass die Landeshauptstadt Stuttgart für ihre komplexen Planungsvorhaben durch ein zu erwartendes Preisdumping nicht mehr verlässlich die herausragenden Leistungen erhält und möglicherweise Qualitätseinbußen hinnehmen muss.
Unseres Erachtens ist es in Anbetracht des Wegfalls der Basishonorarregelungen angebracht, dass die Stadtverwaltung als öffentliche Auftraggeberin für die Ämter eine einheitliche Herangehensweise erarbeitet sowie eine auskömmliche Honorierung für die stadtbildprägenden Planungsleistungen ausarbeitet.
Wir können uns hierbei die Beibehaltung der bisherigen Regelungen der HOAI auf freiwilliger Basis vorstellen, um Qualitätseinbußen aufgrund von Lohndumping zu vermeiden.


Wir beantragen:

1. Die Verwaltung führt mit der Architektenkammer Baden-Württemberg ein Gespräch zur Erörterung der neuen HOAI-Regelungen.

2. Die Verwaltung erarbeitet in Abstimmung mit den Vergabestellen ein Konzept mit dem Ziel, dass die Vergütung von Planungsleistungen auch künftig den Honorarempfehlungen der HOAI folgt.


Gabriele Munk Andreas Winter


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