Antrag vom 07/19/2012
Nr. 244/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Klinikum Stuttgart Zentraler Neubau – Projektorganisation und Vergabemodelle -
Jetzt die richtigen Entscheidungen für erfolgreiche Baumaßnahmen treffen.

Unser Klinikum wird am Standort Mitte in den nächsten zehn Jahren weitere große bauliche Entwicklungen erleben. Mit den Baumaßnahmen unter dem Titel „Zentraler Neubau“ investieren wir über 320 Millionen Euro in Gebäude, Einrichtung und Technik. Dadurch schaffen wir zum einen für unsere Patienten die besten Vorraussetzungen für Behandlung und Therapie auf qualitativ höchstem Niveau, zum anderen aber auch die Rahmenbedingungen dafür, dass unser Klinikum mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern effektiv und erfolgreich arbeiten kann. Es ist der guten Finanzpolitik der Stadt in den letzten 20 Jahren zu verdanken, dass wir heute die Finanzkraft haben, eine solch wichtige Aufgabe angehen zu können.

Mit der Vorlage 507/2012 „Klinikum Stuttgart Zentraler Neubau – Projektorganisation und Vergabemodelle" unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat ihren Vorschlag zum organisatorischen Ablauf dieser großen Baumaßnahme.

Wir begrüßen die Vorschläge zur Projektorganisation. Die Einrichtung eines Lenkungskreises mit einer nachgeschalteten Projektleitung sowie einer Begleitung durch Ernst & Young sehen wir als guten Weg an, die Risiken in Themenbereichen wie Baukostensicherheit, Bauqualität und Terminplanung beherrschbar zu halten.

Bezüglich der Vergabeformen der einzelnen Abschnitte des Gesamtprojekts schlägt die Verwaltung die Vergabe einzelner Realisierungsetappen als Einzelvergaben und anderer Etappen mit der Vergabe an Generalübernehmer vor.

Für die CDU Fraktion stehen folgende Ziele bei der Entscheidung über die Anwendung der unterschiedlichen Vergabeformen im Vordergrund:

- Einhaltung des Kostenrahmens
- höchst mögliche Bau- und Architekturqualität
- Bauwerke und Technik mit Möglichkeiten für spätere Veränderungen/ Erweiterungen
- Einhaltung des geplanten Zeitrahmens
- Risiko- und Verwaltungsaufwandsminimierung bei den städtischen Ämtern bzw. beim Klinikum
- besondere Verantwortung der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen
- Mittelstandsfreundlichkeit bzw. Möglichkeit der Beteiligung von Unternehmen aus der Region

Leider kann heute niemand mit Sicherheit sagen, bei welcher der vorgeschlagenen Vergabeformen diese Ziele der CDU am sichersten erreicht werden können.

Daher können wir die grundsätzlichen Vorschläge der Verwaltung bezüglich der Vergaben mittragen, jedoch nur bei einer entsprechenden Ausgestaltung der GÜ-Vergaben.

Wir begrüßen sehr, dass die Verwaltung aufgrund unseres Antrags 92/2011 in die GÜ-Ausschreibung aufnehmen möchte, dass der Generalübernehmer ein Mittelstandskonzept zur Einbindung des örtlichen und regionalen Mittelstands vorlegen muss. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass dieses Konzept nicht nur vorgelegt, sondern auch umgesetzt werden muss.

Zusätzlich wollen wir bei der Vergabe an einen Generalübernehmer aber auch unsere besondere Verantwortung als öffentlicher Auftraggeber, gerade auch für die nachgeschalteten Vergaben des GÜ an seine Nachunternehmer, erfüllen und die Möglichkeiten in Bezug auf Mittelstandsfreundlichkeit und regionale Anbieter ausschöpfen. Die Vorteile einer GÜ-Vergabe sind mit den positiven Elementen der öffentlichen Ausschreibung in Einzelgewerken zu verbinden.

Wir beantragen daher, dass die Vorlage 507/2012 um folgende Punkte ergänzt wird:

Bei der Vergabe von Leistungen an einen Generalübernehmer werden vertraglich folgende Punkte verbindlich vereinbart:

- Alle am Bauvorhaben Beschäftigten sind nach den entsprechenden Tariflöhnen zu entlohnen. In Fällen, in denen es keinen Tariflohn gibt, ist ein entsprechender Mindestlohn zu bezahlen.

- Der GÜ darf Nachunternehmer beauftragen, und auch diese dürfen wieder in einer Stufe Nachunternehmer beauftragen. Eine weitere Auftragsvergabe im Sinne von Sub-Sub-Sub…-Unternehmer ist auszuschließen.

- Der Auftraggeber Klinikum hat bei der Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer in berechtigten Fällen ein Veto-Recht.

- Der GÜ verpflichtet sich, alle zu vergebenden Leistungen auf einer dafür eingerichteten Internetseite zu veröffentlichen und allen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ein Angebot abzugeben.

- Parallel zur Veröffentlichung der zu vergebenden Aufträge im Internet erscheint eine Information darüber im Amtsblatt der Stadt Stuttgart.

- Auf der Internetseite werden die vergebenen Aufträge und die Unternehmen, welche den Zuschlag erhalten haben, zeitnah nach der Vergabe veröffentlicht

- Bei sonst vergleichbaren Angeboten bevorzugt der GÜ die Vergabe an Unternehmen aus der Region Stuttgart

- Konsequente Überprüfung der Firmen, die Aufträge erhalten sollen, ob diese rechtlich dazu befähigt sind, z.B. durch Eintragung in die Handwerksrolle mit dem entsprechenden Gewerk

Durch diese Erweiterungen der Vertragsgrundlage sehen wir die Verantwortung, die ein öffentlicher Auftraggeber hat, weitestgehend auch bei der Vergabe im GÜ-Verfahren erfüllt.


Alexander Kotz Helga Vetter
Fraktionsvorsitzender


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