Antrag vom 09/24/2018
Nr. 289/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans – Ergänzende Maßnahmen

Der Entwurf zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landesregierung sieht ab
Januar 2019 Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge bis Euro 4 vor. Diese Maßnahme ist durch Gerichtsurteile vorgegeben, da das Niveau der Luftbelastung in Stuttgart flächen-deckend zu hoch ist und die notwendigen Emissionsminderungen in diesem Umfang nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen erreicht werden können. Durch eine frühzeitige Forcierung von Nachrüstlösungen seitens der Bundesregierung wäre diese Maßnahme vermeidbar gewesen.

Da beim Jahresmittelwert der Stickoxidimmissionen im Juli 2018 statt der erwarteten Reduktionen leicht ansteigende Werte zu verzeichnen waren, wird es schwer, die Luftbelastung im Sinne des Gesundheitsschutzes soweit abzusenken, dass Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5 ab Ende 2019 vermieden werden können.
Der Luftreinhalteplan enthält mit der VVS-Tarifreform und Ausbauvorhaben beim Nahverkehr eine Fülle von Maßnahmen, die nach unserer Ansicht bereits wichtige Schritte für eine
Verkehrswende in der Region darstellen. Um dauerhaft die Emissionen zu senken und Verkehrsbeschränkungen für Euro 5-Autos zu vermeiden, bedarf es allerdings zusätzlicher Maßnahmen beim Ausbau des Rad- und öffentlichen Verkehrs. Nur mit einer gleichzeitigen Verminderung des Autoverkehrs können die Luftbelastungen gesenkt werden.

Maßnahmen zur Luftreinhaltung nur in der Kernstadt greifen zu kurz. Auch Stadtbezirke wie Feuerbach, Zuffenhausen oder Möhringen sind schwer durch den Verkehr belastet. Deswegen führen wir Maßnahmen auf, die auch in den Außenbezirken ihre Wirkung entfalten.
Die beschleunigte Einführung von Busspuren ist ein effektives und schnell umsetzbares Instrument zur Attraktivitätssteigerung der Buslinien in Stuttgart und der neuen Expressbus-linien. Für den Radverkehr sind zügig und auch provisorisch Flächen im Besonderen an Kreuzungen einzurichten. Hier sehen wir einen Schwerpunkt des Beitrags der Stadt Stuttgart zur Luftreinhaltung.
Der Bundesverkehrswegeplan forciert den Bau von Straßen, die nach Stuttgart führen und konterkariert damit die Maßnahmen zum Luftreinhalteplan. Diese Straßenbaumaßnahmen sind mit Verweis auf den Luftreinhalteplan abzulehnen.


Wir beantragen daher:

1. Zusätzliche Maßnahme: Nahverkehrsabgabe
(Luftreinhalteplan Kapitel 5.4.1)
2. Zusätzliche Maßnahme: Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet von Stuttgart
(Luftreinhalteplan Kapitel 5.4.9.)
3. Ergänzung Maßnahme M4: X1-Expressbus 4. Beibehaltung der Maßnahme M6 Busspur Wagenburgstraße
5. Ergänzung Maßnahme M10: Radverkehr
(Luftreinhalteplan Kapitel 5.2.3.) 6. Ergänzung Maßnahme M12: Tempo 40 auf Steigungsstrecken 7. Streichung der Stuttgart betreffenden Straßenneu- und ausbaumaßnahmen 8. Zusätzliche Maßnahme: Beschleunigte Umsetzung weiterer Busspuren
(Luftreinhalteplan Kapitel 5.3.4)
9. Zusätzliche Maßnahme: Emissionsfreie City Logistik
(Luftreinhalteplan Kapitel 5.3.6) 10. Zusätzliche Maßnahme: Ausweitung Parkraumbewirtschaftung und Umnutzung von Parkplätzen
(Luftreinhalteplan Kapitel 5.1.7.)

Björn Peterhoff Andreas Winter


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