Antrag vom 11/17/2016
Nr. 364/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Energiewende auf Trab bringen: Mehr Solaranlagen aufs Dach!

Die diesjährige Verleihung des Umweltpreises stand im Zeichen der „Energiewende in Stuttgart“. Den ersten Preis in der Kategorie „Industrie und Gewerbe“ erhielt ein Unternehmen in Stuttgart-Stammheim. Es betreibt auf den Dächern seiner Produktionshallen verschiedene Anlagentypen mit einer Photovoltaikfläche von mehr als 2.100 qm zur Stromerzeugung und kann damit ca. drei Prozent seines Strombedarfs decken.
Der Eigennutzung regenerativ erzeugten Stroms kommt – auch im Zuge der zunehmenden E-Mobilität – künftig eine große Bedeutung zu, ebenso wie den Möglichkeiten zur Stromspeicherung.
Wir nehmen den Weltrekord eines Stuttgarter Instituts bei der Stromausbeute bei Dünnschichtsolarzellen oder Entwicklungen bei Solarziegeln, die bei Neubauten, besonders aber auch bei der Sanierung von Satteldächern gut eingesetzt werden können, zum Anlass, uns – wieder einmal – detaillierter mit der Frage zu beschäftigen, wie auf Stuttgarter Dächer deutlich mehr Solaranlagen gebracht werden können, und zwar sowohl Photovoltaik- als auch thermische Anlagen.

Bereits am 30.03.2010 wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik folgendes beschlossen:
1. Die Stadt bietet, soweit sie keine eigenen PV-Anlagen errichtet, ihre Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen über die Dachflächenbörse der Region Stuttgart im Internet an.
2. Bei der Sanierung von Dächern auf städtischen Gebäuden wird geprüft, ob die Errichtung einer eigenen Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Ist dies der Fall, erfolgt die Finanzierung im Rahmen des jeweiligen Budgets oder der städtischen Contracting-Mittel.
3. Bei jedem städtischen Neubauvorhaben erfolgt eine Prüfung, ob eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Ist dies der Fall, erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Investitionsbudgets für das jeweilige Neubauvorhaben.
4. Für gemeinnützige Organisationen werden Dachflächen weiterhin pachtfrei zur Verfügung gestellt.

Die Frage ist, ob die Umsetzung dieser Beschlüsse zu „Photovoltaik auf städtischen Dächern“ (GRDrs 719/2010) von der Verwaltung überhaupt konsequent verfolgt wurde. Und inwieweit diese Beschlüsse aufgrund der veränderten Einspeisevergütung für Ökostrom sowieso anzupassen sind.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 07.11.2016 wurde auf unsere Nachfrage berichtet, dass es gerade bei neugebauten Kitas viele Flächen gibt, bei welchen keine Solaranlagen geplant wurden. Da die Dachflächen hierfür vorbereitet sind, meinen wir, dass die Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie bestückt werden könnten.
Aber auch bei Neubauvorhaben von Privatinvestoren gibt es noch ein großes Potential. Hier sollte die Stadt das Signal aussenden, dass sie Solaranlagen auf den Dächer sehen möchte. Diese Erwartung müsste daher im Vorfeld von Baugenehmigungen deutlich an die Bauherren kommuniziert werden.
Auch meinen wir, dass größere Solarflächen auf Innenstadtdächern durch die Kombination mit entsprechender Dachbegrünung durchaus genehmigungsfähig sein könnten.


Wir beantragen daher:

Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird dargestellt,

1. auf welchem Stand die Umsetzung der Beschlüsse vom 30.03.1010 „Photovoltaik auf städtischen Dächern“ heute ist und wo bzw. wie ggf. nachgesteuert werden muss. Hierfür werden auch die Gesamtflächen aufgezeigt, welche in den regelmäßigen Energiebericht als Kennzahl aufgenommen werden;
2. wie das Projekt der Stadtwerke Stuttgart (SWS) „Mein Dach - Mein Strom“ nachgefragt wird und welche Perspektiven es – auch auf städtischen Dächern – bietet. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie die Ansprache bei Gewerbebauten erfolgt, gibt es doch hier eine enorme Zahl schlummernder Flächen sowie ein großes Potential für die Eigennutzung und Speicherung von Strom;
3. wie die Verwaltung und SWS die neuesten technologischen Entwicklungen vom Solarziegel über die Dünnschichtsolarfolie an Häuserwänden bis zur Entwicklung effektiverer Speichermöglichkeiten einschätzt;
4. in welchem öffentlichen Gebäude der Stadt, z.B. einer Schule, eine innovative Batterie-Speicherlösung sinnvoll als Demoprojekt installiert werden könnte;
5. welches städtische Gebäude die Möglichkeit bieten würde, den über die Dach- oder Fassadenflächen erzeugten regenerativen Strom an einer öffentlich nutzbaren Ladesäule für Fahrer*innen von Elektrofahrzeugen anzubieten – wird doch im „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Ausbau der E-Mobilität z.B. durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur als eines der Ziele der Verwaltung aufgeführt;
6. ob die Verwaltung Solaranlagen auf Dächern in der Innenstadt in Kombination mit begrünten Dachflächen für genehmigungsfähig hält;
7. wie viele Dachflächen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt wurden, wie hoch die Nachfrage war und wo ggf. Hindernisgründe für die Überlassung der Flächen liegen;
8. wie der Beschlussantrag lauten muss, so dass bei privaten Neubauprojekten Photovoltaikanlagen und/oder thermische Anlagen – unabhängig von ihrem Energiekonzept zur Erfüllung der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung – eingefordert werden können und von ihnen umgesetzt werden.


Silvia Fischer Björn Peterhoff Andreas G. Winter


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