Antrag und Anfrage vom 10/26/2016
Nr. 344/2016

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Anwendung des Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatintiative

Trostlose Einkaufstraßen, ein wenig attraktives Umfeld für Handel und Gewerbe sowie Leerstand bei Geschäften sind auch in Stuttgart anzutreffen. Neben bund-länderfinanzierten Sanierungsmaßnahmen sollten auch Privatinitiativen bei der Sanierung ausgewiesener Stadtgebiete einbezogen werden.

Zu diesem Zweck hat der Landtag zum 1. Januar 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“ erlassen. Mit diesem Gesetz können privat organisierte Quartiersgemeinschaften in Kooperation mit der Stadtverwaltung über eine Satzung und Sonderabgaben einen festgelegten eigentümergetragenen Aufwertungsbereich sanieren. Damit soll der gewerbliche Standort gesichert und vorwiegend gewerblich genutzte Immobilien in ihrem Wert erhalten bleiben. In Stuttgart trifft das weniger auf den Innenstadtbereich als auf die äußeren Stadtbezirke ( z.B. Weilimdorf Giebel, Möhringen Fasanenhof, Neckarvorstadt) zu.

Standortbezogene Maßnahmen können umfassen:
- Vorschläge/Konzepte für die Entwicklung des Aufwertungsbereichs
- Baumaßnahmen an den entsprechenden Immobilien
- Bewirtschaftung von Grundstücken
- Gemeinschaftliche Werbemaßnahmen und Veranstaltungen

Wir fragen daher


Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite und Bürgerservice bereits einen Hinweis auf Möglichkeiten dieses Gesetzes, dennoch halten wir eine Informationsveranstaltung für notwendig.

Wir beantragen:
Um eine möglichst breite Basis zu erreichen, führt die Stadt in Kooperation mit den Handels-und Gewerbevereinen im 1. Halbjahr 2017 eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Anwendung des GQP-Gesetzes durch.




Prof. Dr. Lothar Maier Bernd Klingler Eberhard Brett







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