Zu diesem Zweck hat der Landtag zum 1. Januar 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)“ erlassen. Mit diesem Gesetz können privat organisierte Quartiersgemeinschaften in Kooperation mit der Stadtverwaltung über eine Satzung und Sonderabgaben einen festgelegten eigentümergetragenen Aufwertungsbereich sanieren. Damit soll der gewerbliche Standort gesichert und vorwiegend gewerblich genutzte Immobilien in ihrem Wert erhalten bleiben. In Stuttgart trifft das weniger auf den Innenstadtbereich als auf die äußeren Stadtbezirke ( z.B. Weilimdorf Giebel, Möhringen Fasanenhof, Neckarvorstadt) zu. Standortbezogene Maßnahmen können umfassen: - Vorschläge/Konzepte für die Entwicklung des Aufwertungsbereichs - Baumaßnahmen an den entsprechenden Immobilien - Bewirtschaftung von Grundstücken - Gemeinschaftliche Werbemaßnahmen und Veranstaltungen Wir fragen daher